JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | mündliche Anhörung, Pflicht, Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer |
| Stichwort: | Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer |
| Leitsatz: | Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören. Die Strafvollstreckungskammer muss daher sorgfältig prüfen, ob der Verurteilte ggf. tatsächlich nicht bereit ist, an der mündlichen Anhörung teilzunehmen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 304/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | mündliche Anhörung, Pflicht, Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer |
| Stichwort: | Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer |
| Leitsatz: | Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören. Die Strafvollstreckungskammer muss daher sorgfältig prüfen, ob der Verurteilte ggf. tatsächlich nicht bereit ist, an der mündlichen Anhörung teilzunehmen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 305/05 | |
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