JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachprüfung durch die Finanzbehörde
| Rechtsgebiete: | UStG, UStDV, Richtlinie 77/388/EWG |
| Schlagworte: | Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet - Umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten - Nachprüfung durch die Finanzbehörde |
| Stichwort: | Nachprüfung durch die Finanzbehörde |
| Leitsatz: | 1. Die Anforderungen an den nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. §§ 8 ff. UStDV beizubringenden Belegnachweis können nicht durch die Finanzverwaltung um weitere Voraussetzungen, wie z.B. das Erfordernis, die Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten belegmäßig nachzuweisen, verschärft werden. 2. Der vom Unternehmer beigebrachte Belegnachweis unterliegt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung. Im Rahmen dieser Prüfung ist nach den allgemeinen Beweisregeln und -grundsätzen zu entscheiden, ob eine vom Vertreter des Abnehmers behauptete Bevollmächtigung besteht. Dabei bestimmt sich die Person des Abnehmers einer Ausfuhrlieferung nach dem der Ausfuhrlieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 84/07 | |
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