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Nachprüfung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 124/08 vom 08.05.2008

Die Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.d. § 112 Abs. 1 StPO, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11494/06.OVG vom 14.05.2007

Zu den Ansprüchen des Beitragspflichtigen auf Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 3 Satz 1 AO (Endgültigkeitserklärung eines Vorausleistungsbescheids) und auf Erlass eines endgültigen Beitragsbescheids

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 11/05 vom 06.03.2006

1. Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben (gleichartigen) Mangel leiden, auch gleich zu behandeln, das heißt, aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen. Hieraus ist zu folgern, dass unter dem Gebot der Gleichbehandlung nicht das Angebot eines Bieters ausgeschlossen werden darf, zugleich aber der Auftrag auf ein Angebot erteilt werden soll, das an demselben oder einem gleichartigen Mangel leidet.

2. Zur Frage, was unter einem gleichartigen Mangel im Sinne dieser Rechtsprechung zu verstehen ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 12/05 vom 06.03.2006

1. Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben (gleichartigen) Mangel leiden, auch gleich zu behandeln, das heißt, aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen. Hieraus ist zu folgern, dass unter dem Gebot der Gleichbehandlung nicht das Angebot eines Bieters ausgeschlossen werden darf, zugleich aber der Auftrag auf ein Angebot erteilt werden soll, das an demselben oder einem gleichartigen Mangel leidet.

2. Zur Frage, was unter einem gleichartigen Mangel im Sinne dieser Rechtsprechung zu verstehen ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 85/05 vom 21.09.2005

1. Im Rahmen der weiteren Beschwerde ist die Handhabung des durch § 9 I 3 JVEG eingeräumten billigen Ermessens einer Nachprüfung grundsätzlich entzogen. Das Beschwerdegericht darf nur prüfen, ob der Sachverhalt ausreichend ermittelt wurde, das Ermessen überhaupt ausgeübt und die Grenzen der Ermessensübung eingehalten wurden sowie alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben. Dem Beschwerdegericht ist es insbesondere verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen des Vorderrichters zu setzen.

2. Es ist ermessensfehlerhaft, für die Erstellung eines Identitätsgutachten durch einen Anthropologen die Leistung der des Sachverständigen der Honorargruppe M 3 zuzuordnen.

3. Der Senat neigt dazu, für anthropologische Vergleichsgutachten eine Zuordnung zur Honorargruppe 6 (= 75 ¤) für angemessen zu erachten.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 195/05 vom 20.09.2005

Gibt eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, im Nachprüfungsverfahren eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab und reicht er noch vor dem Nichtabhilfebeschluss die geforderten Belege nach, so kann die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nicht auf § 124 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO gestützt werden, da die Partei an der Nachprüfung mitgewirkt hat.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 181/03 vom 21.08.2003

§ 115 Abs. 3 ZPO ist auch anzuwenden, soweit im Nachprüfungsverfahren gem. § 120 Abs. 4 ZPO Ratenzahlung angeordnet wird.

Zwar geht der Wortlaut des § 115 Abs. 3 ZPO "wird nicht bewilligt" davon aus, dass nur das Bewilligungsverfahren betroffen ist. Sinn der Regelung ist aber, den mit der Abwicklung der Prozesskostenhilfe verbunden Aufwand gering zu halten. Das gilt auch für den Fall, dass wegen nachträglicher Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Ratenzahlung errechnet wird. Bei nicht mehr als 4 Monatsraten ist der Zeitraum für die Partei so kurz, dass sie anderweitig Möglichkeiten finden kann, den notwendigen Betrag zu beschaffen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 5/07 vom 10.07.2007

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 134/05 vom 20.12.2005

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 21/05 vom 11.02.2005

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 9 B 94/01 vom 02.11.2001


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