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Nachprüfung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 124/08 vom 08.05.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, dringender Tatverdacht, Nachprüfung, Beschwerdegericht
Stichwort:Nachprüfung
Leitsatz:Die Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.d. § 112 Abs. 1 StPO, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 124/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 5/07 vom 10.07.2007

Rechtsgebiete:GWB, VgV, VOL/A
Schlagworte:Vergabe, Vergabeverfahren, Vergabeverstoß, Zuschlag, Bieter, Schwellenwert, Nachprüfung, Rügepflicht
Stichwort:Nachprüfung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 Verg 5/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11494/06.OVG vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:AO 1977
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Vorausleistung, Vorauszahlung, Festsetzung, Steuerfestsetzung, Abgabenfestsetzung, Vorbehalt der Nachprüfung, Nachprüfung, Vorbehalt, Aufhebung des Vorbehalts, Endgültigkeitserklärung, endgültiger Bescheid, endgültiger Beitragsbescheid, endgültige Beitragsfestsetzung, Endbescheid, Heranziehungsbescheid, Vorausleistungsbescheid, Anspruch auf Erlass eines Endbescheids, Festsetzungsfrist, Ablauf der Festsetzungsfrist
Stichwort:Nachprüfung
Leitsatz:Zu den Ansprüchen des Beitragspflichtigen auf Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 3 Satz 1 AO (Endgültigkeitserklärung eines Vorausleistungsbescheids) und auf Erlass eines endgültigen Beitragsbescheids
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11494/06.OVG

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 11/05 vom 06.03.2006

Rechtsgebiete:GWB
Schlagworte:Vergabeverfahren, Rüge, Nachprüfung, Gleichbehandlungsgebot, Bieter, Wertung, Mangel, Gleichartigkeit
Stichwort:Nachprüfung
Leitsatz:1. Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben (gleichartigen) Mangel leiden, auch gleich zu behandeln, das heißt, aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen. Hieraus ist zu folgern, dass unter dem Gebot der Gleichbehandlung nicht das Angebot eines Bieters ausgeschlossen werden darf, zugleich aber der Auftrag auf ein Angebot erteilt werden soll, das an demselben oder einem gleichartigen Mangel leidet.

2. Zur Frage, was unter einem gleichartigen Mangel im Sinne dieser Rechtsprechung zu verstehen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 Verg 11/05


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