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Nachmeldung eines FFH-Gebietes

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 19.06 vom 03.11.2006

Rechtsgebiete:FlurbG, VwGO, VwVfG, FFH-RL
Schlagworte:Flurbereinigung, Planfeststellungsbeschluss, Wege- und Gewässerplan, Beurteilung der Sach- und Rechtslage, maßgeblicher Zeitpunkt, Widerspruchsbescheid, Widerspruchsbehörde, obere Flurbereinigungsbehörde, Entscheidungsbefugnis, Änderung, Aufhebung, Nachmeldung eines FFH-Gebietes
Stichwort:Nachmeldung eines FFH-Gebietes
Leitsatz:Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Wege- und Gewässerplans gemäß § 41 Abs. 1 FlurbG durch die Widerspruchsbehörde ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides. Daher hat die obere Flurbereinigungsbehörde im Rahmen ihrer Entscheidung über den zulässigen Widerspruch eines anerkannten Naturschutzvereins zu berücksichtigen, dass ein im Plangebiet gelegenes Gewässersystem nach Feststellung bzw. Genehmigung des Plans in das Nachmeldeverfahren zur Umsetzung der sog. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) mit dem Ziel der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (sog. FFH-Gebiete) einbezogen worden ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 19.06




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