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Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann nicht auch auf die Aktivierung von Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen übertragen werden

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BFH – Urteil, I R 44/07 vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:EStG, HGB, EGHGB
Schlagworte:Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs - Passivierungspflicht für sog. Neuzusagen - Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann nicht auch auf die Aktivierung von Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen übertragen werden
Stichwort:Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann nicht auch auf die Aktivierung von Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen übertragen werden
Leitsatz:1. Für Pensionszusagen, welche nach dem 31. Dezember 1986 erteilt worden sind (sog. Neuzusagen), ist handels- wie steuerrechtlich eine Rückstellung zu bilden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928; R 41 Abs. 1 Satz 2 EStR 1999, R 6a Abs. 1 Satz 2 EStR 2005).

2. Das sog. Nachholverbot für Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG geht dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs vor.
Volltext: BFH - Urteil, I R 44/07




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