JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachholung rechtlichen Gehörs
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Nachholung rechtlichen Gehörs, Anhörungsrüge |
| Stichwort: | Nachholung rechtlichen Gehörs |
| Leitsatz: | Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs/zur Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 634/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Nachholung des rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Nachholung rechtlichen Gehörs, Unzulässigkeit, befristeter Rechtsbehelf, Entscheidungserheblichkeit des unberücksichtigten Vortrages |
| Stichwort: | Nachholung rechtlichen Gehörs |
| Leitsatz: | Zur Begründung der Anhörungsrüge. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 579/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Nachholung rechtlichen Gehörs, Ablehnung der Richter, Nichtabhilfeentscheidung, Bekanntmachung |
| Stichwort: | Nachholung rechtlichen Gehörs |
| Leitsatz: | 1. Im Verfahren über die Nachholung rechtlichen Gehörs kann eine Ablehnung der mit der Entscheidung befassten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgen. 2. Zur Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, dass allein damit begründet begründet wird, der Senat habe eine Beschwerde verworfen, ohne dem Beschwerdeführer zuvor in ausreichender Weise rechtliches Gehör namentlich durch Mitteilung der Nichtabhilfeentscheidung zu gewähren. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 76/02 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, GG |
| Schlagworte: | Gegenvorstellungen, Ablehnung der Richter im Gegenvorstellungsverfahren, Beschlussverwerfung, Nachholung rechtlichen Gehörs, unzulässiges Ablehnungsgesuch |
| Stichwort: | Nachholung rechtlichen Gehörs |
| Leitsatz: | 1. Nach Verwerfung der Revision durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO kommt ein Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33 a StPO nur in Bezug auf den Vortrag von Verfahrensrügen in Betracht. 2. Stellt ein derartiger Antrag sich bei ausschließlich erhobenen Sachrügen inhaltlich als bloße Erhebung von Gegenvorstellungen gegen den Verwerfungsbeschluss dar, so ist in dem Nachverfahren eine Ablehnung der an der angegriffenen Entscheidung beteiligt gewesenen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 98/01 | |
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