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Nachholung rechtlichen Gehörs

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 634/07 vom 06.12.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nachholung rechtlichen Gehörs, Anhörungsrüge
Stichwort:Nachholung rechtlichen Gehörs
Leitsatz:Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs/zur Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 634/07



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 579/07 vom 23.10.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nachholung des rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Nachholung rechtlichen Gehörs, Unzulässigkeit, befristeter Rechtsbehelf, Entscheidungserheblichkeit des unberücksichtigten Vortrages
Stichwort:Nachholung rechtlichen Gehörs
Leitsatz:Zur Begründung der Anhörungsrüge.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 579/07

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 76/02 vom 22.05.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nachholung rechtlichen Gehörs, Ablehnung der Richter, Nichtabhilfeentscheidung, Bekanntmachung
Stichwort:Nachholung rechtlichen Gehörs
Leitsatz:1. Im Verfahren über die Nachholung rechtlichen Gehörs kann eine Ablehnung der mit der Entscheidung befassten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgen.

2. Zur Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, dass allein damit begründet begründet wird, der Senat habe eine Beschwerde verworfen, ohne dem Beschwerdeführer zuvor in ausreichender Weise rechtliches Gehör namentlich durch Mitteilung der Nichtabhilfeentscheidung zu gewähren.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 76/02

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 98/01 vom 12.06.2001

Rechtsgebiete:StPO, GG
Schlagworte:Gegenvorstellungen, Ablehnung der Richter im Gegenvorstellungsverfahren, Beschlussverwerfung, Nachholung rechtlichen Gehörs, unzulässiges Ablehnungsgesuch
Stichwort:Nachholung rechtlichen Gehörs
Leitsatz:1. Nach Verwerfung der Revision durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO kommt ein Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33 a StPO nur in Bezug auf den Vortrag von Verfahrensrügen in Betracht.

2. Stellt ein derartiger Antrag sich bei ausschließlich erhobenen Sachrügen inhaltlich als bloße Erhebung von Gegenvorstellungen gegen den Verwerfungsbeschluss dar, so ist in dem Nachverfahren eine Ablehnung der an der angegriffenen Entscheidung beteiligt gewesenen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 98/01


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