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Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 405/03 vom 19.05.2004

Rechtsgebiete:HGB, EGHGB
Schlagworte:Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs
Stichwort:Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs
Leitsatz:Der ausgeschiedene Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet nach § 160 Abs.1 HGB für Arbeitsentgeltansprüche eines Arbeitnehmers der Gesellschaft, wenn diese vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft fällig werden, sofern das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Ausscheiden des Komplementärs begründet wurde.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 405/03




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