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Nachgelagerte Besteuerung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 37/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:EigZulG, AO, EStG
Stichwort:Nachgelagerte Besteuerung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 37/08



BFH – Urteil, VI R 5/08 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL - Keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen - Kein Einfluss einer vereinbarten Zusatzversorgung auf die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL - Beitragszahlungen des Arbeitgebers an ein umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn - Verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Stichwort:Nachgelagerte Besteuerung
Leitsatz:1. Können nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL Versorgungsansprüche vom Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht mehr erdient werden, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn.

2. Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 5/08

BFH – Urteil, VI R 8/07 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung - Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen - Werthaltigkeit der Beiträge - Keine gleichheitsrechtlichen Bedenken - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Entscheidung für die vorgelagerte oder nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften
Stichwort:Nachgelagerte Besteuerung
Leitsatz:1. Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn.

2. Für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen dieser letztlich erhält.

3. Als Arbeitslohn anzusehende Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL sind weder nach § 3 Nr. 62 EStG noch nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 8/07

BFH – Urteil, VI R 16/07 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL auf Grundlage einer Direktzusage des Arbeitgebers ausgezahltes Versorgungsguthaben als Arbeitslohn - Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen - Kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers - Verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Stichwort:Nachgelagerte Besteuerung
Leitsatz:Die Auszahlung eines Versorgungsguthabens, das nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL aufgrund einer Direktzusage des Arbeitgebers zur Sicherung der zugesagten Gesamtversorgung gebildet worden ist, führt neben zuvor lohnversteuerten Umlagezahlungen an die VBL zu Arbeitslohn.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 16/07


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