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Nachfristsetzung für Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 244/07 vom 10.01.2008

Schlagworte:Prozesskostenhilfe - Bewilligungsverfahren - Nachfristsetzung für Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Sorgfaltspflichten
Stichwort:Nachfristsetzung für Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Leitsatz:Wird einer Partei vom Arbeitsgericht ausnahmsweise eine Nachfrist zur Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Schluss der Instanz gegeben, ist von der Partei zu fordern, dass sie bei der Ausfüllung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse besondere Sorgfalt walten lässt. Sie kann bei offenkundigen Unvollständigkeiten nicht mehr mit einer entsprechenden Auflage des Arbeitsgerichts rechnen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 244/07




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