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Nachfrist nach Verfahrensbeendigung

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 15 Ta 292/02 vom 12.11.2002

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe
Stichwort:Nachfrist nach Verfahrensbeendigung
Leitsatz:Wird zur Einreichung von Prozesskostenhilfeunterlagen eine nach Beendigung der Instanz bzw. des Verfahrens endende Nachfrist gesetzt, müssen erst nach Fristablauf eingereichte Unterlagen regelmäßig unberücksichtigt bleiben. Dies gilt auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 15 Ta 292/02




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