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Nachforschungspflichten des Maklers

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OLG-HAMM – Urteil, 18 U 153/00 vom 07.06.2001

Rechtsgebiete:GewO, ZPO
Schlagworte:Maklerrecht, Verwirkung, Nachforschungspflichten des Maklers
Stichwort:Nachforschungspflichten des Maklers
Leitsatz:Der Käufermakler verwirkt den Courtageanspruch nicht, wenn er einen schon seit längerer Zeit ohne Gewerbeerlaubnis am Markt tätigen Bauträger, von dem der Käufer eine noch nicht fertiggestellte Immobilie erwerben will und gegen dessen Solvenz nach einer vom Makler eingeholten Bankauskunft keine Bedenken bestehen, gegenüber dem Käufer sinngemäß als zuverlässig bezeichnet und den Abschluß eines Kaufvertrags als unbedenklich hinstellt, ohne zuvor eine Auskunft über das Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis eingeholt zu haben.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 18 U 153/00




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