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Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 126.07 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:GG, BBesG, BBG, PostPersRG
Schlagworte:Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, Personalserviceagentur Vivento, Statusamt, Funktionsämter, abstrakt-funktionelles Amt, konkret-funktionelles Amt, Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, gleichwertige Tätigkeit bei Nachfolgeunternehmen, Bewerbung, Missbilligung, gerichtliches Disziplinarverfahren, Personalakte, Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs
Stichwort:Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
Leitsatz:Die Deutsche Telekom AG muss den verfassungsrechtlichen Anspruch eines bei ihr tätigen Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung erfüllen, sobald ihn der Beamte geltend macht. Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 5 GG, den Beamten stattdessen aufzufordern, sich auf freie Stellen zu bewerben.

Eine derartige Bewerbungsaufforderung löst keine Befolgungspflicht gemäß § 55 Satz 2 BBG aus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 126.07




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