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Nachfolgeklausel

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 13 U 77/07 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Nachfolgeklausel
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 13 U 77/07



BFH – Beschluss, GrS 2/04 vom 17.12.2007

Rechtsgebiete:EStG, GG
Schlagworte:Änderung der Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Abgrenzung der Gesamtrechtsnachfolge zur sogenannten gespaltenen Tatbestandsverwirklichung - Vertrauensschutz bei Aufgabe einer langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung - Änderung der Rechtslage
Stichwort:Nachfolgeklausel
Leitsatz:1. Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Jedoch ist die bisherige gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind.

2. Da der Große Senat des BFH die vorgelegte erste Rechtsfrage im Grundsatz verneint hat, erübrigt sich eine Stellungnahme zu der vom vorlegenden Senat nur hilfsweise gestellten zweiten Rechtsfrage.
Volltext: BFH - Beschluss, GrS 2/04

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 16/07 vom 18.04.2007

Rechtsgebiete:BSHG, RPflegerG, SGB II, SGB XII, UVG, ZPO
Stichwort:Nachfolgeklausel
Leitsatz:Träger der Leistungen sowohl nach § 6 SGB II (Aufgaben der Agentur für Arbeit) als auch nach §§ 22, 23 SGB II (Aufgaben der Kommunen) ist die nach § 44b Abs. 1 SGB II errichtete Arbeitsgemeinschaft.

Auf die Arbeitsgemeinschaft selbst und nicht auf die Körperschaften, die sie errichtet haben, gehen Unterhaltsansprüche des Leistungsempfängers gegen einen Dritten nach § 33 Abs. 1 SGB II über.

Die Arbeitsgemeinschaft ist in einem Verfahren auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf sie als Rechtsnachfolger (§ 727 ZPO) parteifähig.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 WF 16/07

BFH – Urteil, XI R 18/06 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:EStG, AO 1977
Schlagworte:Übertragbarkeit von Mietereinbauten, formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung zugrunde gelegt werden
Stichwort:Nachfolgeklausel
Leitsatz:1. Mietereinbauten können durch Einräumung des Besitzes und des Wertersatzanspruchs, der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses besteht, übertragen werden.

2. Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass --vom Formmangel abgesehen-- eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des Erblassers zu vollziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588).
Volltext: BFH - Urteil, XI R 18/06


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