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Nachfolgeklausel

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Beschluss, GrS 2/04 vom 17.12.2007

1. Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Jedoch ist die bisherige gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind.

2. Da der Große Senat des BFH die vorgelegte erste Rechtsfrage im Grundsatz verneint hat, erübrigt sich eine Stellungnahme zu der vom vorlegenden Senat nur hilfsweise gestellten zweiten Rechtsfrage.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 16/07 vom 18.04.2007

Träger der Leistungen sowohl nach § 6 SGB II (Aufgaben der Agentur für Arbeit) als auch nach §§ 22, 23 SGB II (Aufgaben der Kommunen) ist die nach § 44b Abs. 1 SGB II errichtete Arbeitsgemeinschaft.

Auf die Arbeitsgemeinschaft selbst und nicht auf die Körperschaften, die sie errichtet haben, gehen Unterhaltsansprüche des Leistungsempfängers gegen einen Dritten nach § 33 Abs. 1 SGB II über.

Die Arbeitsgemeinschaft ist in einem Verfahren auf Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf sie als Rechtsnachfolger (§ 727 ZPO) parteifähig.

BFH – Urteil, XI R 18/06 vom 14.02.2007

1. Mietereinbauten können durch Einräumung des Besitzes und des Wertersatzanspruchs, der gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses besteht, übertragen werden.

2. Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass --vom Formmangel abgesehen-- eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des Erblassers zu vollziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588).

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 942/05 vom 27.01.2006

Weitergeltung eines Haustarifvertrages bei Vereinigung von Betriebskrankenkassen.

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 6 W 511/04 vom 07.04.2005

1. Der Anspruch auf korrekte Verfahrensdurchführung ist nicht als Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG anerkannt.

2. In einem FGG-Verfahren kann nur derjenige Beteiligte Verfahrensfehler mit der Beschwerde zulässigerweise rügen, der in das Verfahren ein eigenes Recht eingebracht hat oder dem eine besondere Rechtsvorschrift eine vergleichbare Rechtsstellung gewährt. Eine solche Bestimmung lässt sich für die Erben eines früheren Gesellschafters hinsichtlich eines von ihnen angeregten Amtslöschungsverfahrens nach §§ 142, 143 FGG nicht finden.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 1.03 vom 25.06.2003

Vereinigt sich eine große Krankenkasse mit einer kleinen, so gilt eine bei der großen Kasse bestehende Dienstvereinbarung fort, wenn deren Dienststellen - bei gleichzeitiger Auflösung der Dienststellen der kleinen Kasse - unverändert weiter bestehen oder der Dienststellenorganismus der großen Kasse seine Identität wahrt.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 16/03 vom 06.03.2003

1. Der Gegenstand eines Unterlassungstitels wird durch den Kern der Verletzungshandlung bestimmt.

2. Der Tenor des Unterlassungstitels ist an Hand der maßgeblichen Entscheidungsgründe anzulegen. Maßgeblich sind die Entscheidungsgründe des letztinstanzlich entscheidenden Gerichts.

3. Der Streitgegenstand einer Unterlassungsklage wird ausschließlich durch den zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalt, nicht durch die vom Kläger zur rechtlichen Begründung herangezogenen Anspruchsgrundlagen bestimmt.

BFH – Urteil, VIII R 53/99 vom 05.02.2002

Das in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 1990 für Entnahmen gewährte Wahlrecht zur Buchwertfortführung (sog. Buchwertprivileg) kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens beim Tod eines Gesellschafters der Personengesellschaft auf den Erben übergehen, die Gesellschaft aber aufgrund einer Fortsetzungsklausel mit den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt wird.

BGH – Urteil, II ZR 31/00 vom 17.12.2001

Zur Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeklausel im Zusammenhang mit einer letztwilligen Verfügung.

OLG-CELLE – Urteil, 2 U 49/01 vom 25.07.2001

Verletzt der Vermieter seine in einer Mietnachfolgeklausel übernommene Verpflichtung, den bereits ausgezogenen Mieter eines Ladengeschäftes unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Mietverhältnis zu entlassen, steht dem Mieter ein Schadenersatzanspruch auf Befreiung von weiteren Mietforderungen jedenfalls solange zu, bis der Mieter sich die Schlüssel des Mietobjekts erneut aushändigen lässt, um die Mietsache wieder in Besitz zu nehmen; dabei ist es Sache des Vermieters, den Nachweis für sein fehlendes Verschulden zu führen.

BGH – Urteil, VIII ZR 135/00 vom 25.04.2001

AGBG § 9 (Ba)

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit einer Bierbezugsverpflichtung von 10 Jahren benachteiligt den Gastwirt jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen i.S. des § 9 Abs. 1 AGBG.

BGH, Urteil vom 25. April 2001 - VIII ZR 135/00 -
OLG Köln
LG Köln

BFH – Urteil, IV R 10/99 vom 04.05.2000

BUNDESFINANZHOF

Ist eine testamentarische Teilungsanordnung dahingehend zu verstehen, dass der Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens von einem vor der Verteilung liegenden Zeitpunkt an dem Übernehmer zustehen soll, und verhalten sich die Erben dementsprechend, so ist dies auch steuerlich anzuerkennen. Die Anerkennung ist nicht bereits deswegen ausgeschlossen, weil die Auseinandersetzung erst nach Ablauf der im BMF-Schreiben vom 11. Januar 1993 (BStBl I 1993, 62, Tz. 8 und 9) enthaltenen Frist von sechs Monaten nach dem Erbfall stattfindet.

EStG §§ 15, 16
BGB § 2048

Urteil vom 4. Mai 2000 - IV R 10/99 -

Vorinstanz: FG Münster (EFG 1999, 386)

BFH – Urteil, VIII R 51/98 vom 15.03.2000

BUNDESFINANZHOF

Der bei einer Sonderrechtsnachfolge in den Mitunternehmeranteil beim Erblasser entstehende Gewinn aus der Entnahme des Sonderbetriebsvermögens unterliegt nicht der Gewerbesteuer.

GewStG §§ 7, 2 Abs. 5
EStDV § 7 Abs. 1

Urteil vom 15. März 2000 - VIII R 51/98 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart (EFG 1998, 1427)

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 20 WF 42/99 vom 27.09.1999

Leitsatz:

Zur Frage der Zulässigkeit der Prozeßstandschaft des Landes in Passivprozessen.

BFH – Urteil, IV R 59/98 vom 23.09.1999

BUNDESFINANZHOF

1. Wurde in einem einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid ein Beteiligter unrichtig bezeichnet, ist die Berichtigung gemäß § 182 Abs. 3 AO 1977 durch einen sog. "Richtigstellungsbescheid" nur solange möglich, als die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

2. Die Feststellungsverjährung wird nicht dadurch gehemmt, daß der Feststellungsbescheid von einer in ihm nicht als Inhaltsadressat aufgeführten Person angefochten wird.

AO 1977 §§ 169, 171 Abs. 3, § 181 Abs. 1, § 182 Abs. 3

Urteil vom 23. September 1999 - IV R 59/98 -

Vorinstanz: FG München (EFG 1998, 1380)

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 145/99 vom 19.08.1999

Grundsätzlich ist § 727 ZPO angesichts der weitreichenden wirtschaftlichen Folgen einer Nachfolgeklausel streng formal anzuwenden.

BFH – Beschluss, IV B 136/98 vom 04.11.1998

BUNDESFINANZHOF

1. Eine einfache Nachfolgeklausel in Verbindung mit einer Teilungsanordnung wirkt nicht wie eine qualifizierte Nachfolgeklausel. Die Frage bedarf keiner erneuten Klärung durch den BFH.

2. Es bedarf jedoch der höchstrichterlichen Klärung, unter welchen Umständen es steuerlich anzuerkennen ist, wenn in einer Auseinandersetzungsvereinbarung bestimmt wird, daß die Gewinne des einem der Erben in Erfüllung einer Teilungsanordnung zugeteilten Gewerbebetriebs diesem vom Zeitpunkt des Erbfalls an zustehen sollen.

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16

Beschluß vom 4. November 1998 - IV B 136/98 -

Vorinstanz: FG Münster

BGH – Urteil, VIII ZR 377/96 vom 15.04.1998

AGBG § 9 Ba

Zur Frage der Wirksamkeit einer Nachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag.

BGH, Urteil vom 15. April 1998 - VIII ZR 377/96 -
OLG Stuttgart
LG Ulm (Donau)

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 13 U 77/07 vom 18.06.2008

BFH – Urteil, IX R 20/05 vom 18.01.2006

BFH – Urteil, II R 40/02 vom 11.05.2005

BSG – Urteil, B 12 KR 21/04 R vom 02.12.2004

BSG – Urteil, B 12 KR 23/04 R vom 02.12.2004

BSG – Urteil, B 12 KR 16/04 R vom 02.12.2004

BSG – Urteil, B 12 KR 15/04 R vom 02.12.2004

BSG – Urteil, B 12 KR 26/04 R vom 02.12.2004

BSG – Urteil, B 12 KR 25/04 R vom 02.12.2004

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 10 U 18/01 vom 06.05.2003

BFH – Beschluss, VIII B 33/02 vom 29.01.2003

BGH – Urteil, II ZR 299/01 vom 23.09.2002


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