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Nachfluchtgrund

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 899/03 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie-2004/83/EG-(QRL), GG, AuslG, AufenthG, AsylVfG, VwGO
Schlagworte:Aserbaidschan, armenische Volkszugehörige, Ehe, aserische Volkszugehörige, Gruppenverfolgung, mittelbare Gruppenverfolgung, Drittverfolgung, Verfolgungsdichte, Fluchtalternative, Berg-Karabach, illegale Ausreise, Staatsangehörigkeit, Entziehung, Nachfluchtgrund, Flüchtlingseigenschaft
Stichwort:Nachfluchtgrund
Leitsatz:1. Armenische Volkszugehörige und Personen, die wegen ihrer Abstammung der Volksgruppe zugerechnet werden, unterlagen in Aserbaidschan bis 2000 einer mittelbaren Gruppenverfolgung (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 26. August 2003 - 2 KO 156/03 - juris).

2. Gewichtige Tatsachen streiten dafür, dass die mittelbare Gruppenverfolgung für armenische Volkszugehörige aus sog. Mischehen in Aserbaidschan andauert (offen gelassen).

3. Zu den Anforderungen an die inländische Fluchtalternative im Lichte der Qualifikationsrichtlinie und zu deren Fehlen im Einzelfall wegen fehlender wirtschaftlicher Existenzmöglichkeit in der Region Berg-Karabach (alleinstehende Frau mit Tochter).

4. Zur Praxis der Streichung aus den Melderegistern und zum Verlust der Staatsangehörigkeit.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 899/03



HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 3339/04.A vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:Richtlinie 2004/83/EG, GG, AufenthG
Schlagworte:Asylrecht, Aufenthaltsrecht, forum internum, Nachfluchtgrund, Öffentlichkeit, Qualifikationsrichtlinie, Religionsfreiheit, Schutzbereich, Verfolgung
Stichwort:Nachfluchtgrund
Leitsatz:1. Die Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie) ist nach Ablauf der Umsetzungsfrist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht. Art. 10 Abs. 1 b) dieser Richtlinie erweitert den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit auf die Religionsausübung in der Öffentlichkeit.

2. Im übrigen Einzelfall einer nicht vorverfolgten Protestantin aus China, die wegen öffentlich wahrnehmbarer religiöser Aktivitäten in einer protestantlichen Freikirche in Deutschland bei einer Rückkehr nach China politische Verfolgung aus religiösen Gründen zu erwarten hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 3339/04.A

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 2235/98.A vom 29.11.2002

Rechtsgebiete:GG, AuslG
Schlagworte:Deutsche Friedensgesellschaft, Kriegsdienstverweigerer, Kriegsdienstverweigerung, Kriegsdienstverweigerungsaktion, Kriegsdienstverweigerungsorganisation, Nachfluchtgrund, Petitionsausschuss, SHRG, Strafgericht Midyat, Wehrdienstverweigerung, Wehrdienstentziehung
Stichwort:Nachfluchtgrund
Leitsatz:Für die Frage der Rückkehrgefährdung eines Kurden, der sich im Bundesgebiet öffentlich als Kriegsdienstverweigerer bekannt hat, ist entscheidend, ob Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass er bei seiner Rückkehr in die Türkei von der Polizeibehörde im Rahmen der Einreisekontrolle dem Verdacht der Mitgliedschaft oder der Unterstützung der PKK ausgesetzt sein wird.

Allein der Anschluss an Kriegsdienstverweigerungsorganisationen oder die Teilnahme an Kriegsdienstverweigerungsaktionen genügt für die Annahme einer Rückkehrgefährdung nicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 2235/98.A


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