JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachfluchtgründe
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Schlagworte: | Abschiebungsschutz, Demonstration, exilpolitisch, Exilpolitische Aktivitäten, exilpolitische Betätigung, untergeordnet, exilpolitische Tätigkeit, Nachfluchtgründe, Vietnam |
| Stichwort: | Nachfluchtgründe |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 52/06 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, EMRK, EUR2004/83/EG, GFK, VwVfG |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Exilpolitik, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Rückwirkung, Wiederaufgreifen |
| Stichwort: | Nachfluchtgründe |
| Leitsatz: | 1. § 28 Abs. 2 AsylVfG ist im Berufungsverfahren auch dann anwendbar, wenn die geltend gemachten Nachfluchtgründe bereits vor dem In-Kraft-Treten dieser Regelung entstanden sind. Hierdurch werden verfassungsrechtliche Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht verletzt. 2. § 28 Abs. 2 AsylVfG steht mit der Genfer Flüchtlingskonvention in Einklang und entspricht der sog. Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG. 3. Gemäß § 28 Abs. 2 AsylVfG soll die Gewährung von Abschiebungsschutz in der Regel entfallen, wenn nach Abschluss des ersten Asylverfahrens vom Betroffenen aus eigenem Entschluss geschaffene Verfolgungsgründe mangels Kausalität zwischen Verfolgung und Flucht - der Regel entsprechend - asylrechtlich unbeachtlich bleiben müssen. 4. Von der "Regel" des § 28 Abs. 2 AsylVfG ist nicht bereits dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Ausländer schon im Erstverfahren oder dem letzten vorangegangenen Asylfolgeverfahren exilpolitisch aktiv gewesen ist und dieses Verfahren lediglich deshalb erfolglos geblieben ist, weil seine damals gezeigte exilpolitische Betätigung ein niedrigeres Profil auswies und er nach Abschluss des vorangegangenen Asylverfahrens diese Betätigung fortgesetzt und mit der Folge gesteigert hat, dass nunmehr eine beachtlich wahrscheinliche Gefahr politischer Verfolgung besteht. 5. § 60 Abs. 6 AufenthG ist für eine auf politischen Gründen beruhende Bestrafung nicht anwendbar. 6. Wegen exilpolitischer Aktivitäten besteht bei einer Rückkehr nach Vietnam begründeter Anlass für die Befürchtung, verfolgt zu werden, nur wenn die exilpolitischen Aktivitäten besonders hervorgetreten sind, ihre Wirkung im Wesentlichen nicht auf das Ausland begrenzt geblieben ist und sie von Seiten vietnamesischer Behörden als Ausdruck ernstzunehmender, nicht bloß asyltaktisch motivierter Opposition gewertet werden kann. 7. Einzelfall der Annahme einer Verfolgungsgefahr bei einem Vietnamesen, dessen exilpolitische Tätigkeiten mehrfach massiv in einem Zentralorgan des Polizei- und Sicherheitsapparates angeprangert wurden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 319/04 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, tStGB |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Exilpolitische Aktivitäten, Folter, Journalistische Tätigkeit, kurdische Volkszugehörigkeit, Nachfluchtgründe, Özgür Politika, PKK, Rückkehrgefährdung, Strafverfolgung, politisch motiviert, Türkei |
| Stichwort: | Nachfluchtgründe |
| Leitsatz: | Eine langjährige und exponierte journalistische Tätigkeit für die PKK-nahe Tageszeitung "Özgür Politika" kann die Annahme eines beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsrisikos bei Rückkehr in die Türkei rechtfertigen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 75/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG |
| Schlagworte: | Türkei, Rückkehrgefahr, Nachfluchtgründe, Strafnachrichtenaustausch, Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk), rechtskräftige Verurteilung mit exilpolitischem Hintergrund, Verstoß gegen das Vereinsgesetz, Straftat, Generalsicherheitsdirektion, GTB - "Zentrum zur Informationssammlung", Einreisekontrolle, Befragung, Signalwirkung, Verjährung, Antiterrorgesetz, Zeitpunkt der Tat, Strafrahmen, (keine) Referenzfälle, Asylantragstellung, verwandtschaftliche Beziehungen, keine grundsätzliche Neubewertung der asylrelevanten Lage durch AA: gewalttätige Auseinandersetzungen im Frühjahr 2006 im Südosten der Türkei, Aufkündigung Waffenstillstand 2004, Passbeantragung, Gesamtschau |
| Stichwort: | Nachfluchtgründe |
| Leitsatz: | 1. Es ist davon auszugehen, dass die für die Einreisekontrolle zuständigen türkischen Stellen auf Grund der übermittelten Strafnachricht und der Registrierung im zentralen Fahndungscomputer sich mit Blick auf die abstrakte Deliktsbezeichnung erschließen können und insoweit Kenntnis davon haben, dass ein wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz Verurteilter in Deutschland eine Tat mit exilpolitischem Hintergrund begangen hat. 2. Der Umstand, dass die türkischen Stellen Kenntnis von der Verurteilung im Wege des Strafnachrichtenaustausches erlangt hat, begründet jedoch für sich genommen, wenn keine weiteren besondere Umstände zu Tage treten, kein asyl- bzw. abschiebungsschutzrechtlich relevantes Gefährdungsrisiko. 3. Der mitgeteilten Strafnachricht kommt zwar eine gewisse "Signalwirkung" dergestalt zu, dass die für die Einreise zuständigen Stellen Anlass für eine auch eingehende Befragung sehen werden. 4. Eine niedrig profilierte exilpolitische Betätigung erlangt jedoch nicht allein deshalb ein die Schwelle der Exponiertheit überschreitendes Gewicht, weil sie den türkischen Stellen im Wege des Strafnachrichtenaustausches bekannt wird. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 B 3.05 | |
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