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Nachfahren

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 767/07 vom 16.01.2009

Zur Ermittlung des Sicherheitsabschlages bei einem nicht geeichten Messgerät.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 6 U 175/08 vom 09.12.2008

§ 26 Abs. 2 a) und b) der Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung mit der Bezeichnung "Personen-, Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Vertrags-Rechtsschutz", wonach minderjährige Kinder und volljährige Kinder unter den in lit. b) genannten Voraussetzungen mitversichert sind, können nicht dahin ausgelegt werden, dass auch Enkelkinder mitversichert sind, wenn sie Kinder einer mitversicherten Person sind, mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt als Familie zusammenleben, vom Versicherungsnehmer unterhalten werden und auch die sonstigen Voraussetzungen wie Minderjährigkeit oder fehlendes erstes Einkommen der lit. a) und b) gegeben sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 409/08 vom 04.08.2008

Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, der eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit zugrunde liegt.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 3 Ws (B) 123/08 vom 26.05.2008

Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe des Police-Pilot-Systems in der Betriebsart "MAN" ist bei Geschwindigkeitswerten über 100 km/h ein Toleranzabzug von 5 % im Regelfall erforderlich und ausreichend. Das Abweichen von dieser Höhe des Toleranzabzugs zugunsten des Betroffenen ist ausreichend zu begründen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 834/07 vom 08.01.2008

Die Geschwindigkeitsmessung mittels eines elektronischen Gerätes zur Zeit-Weg-Messung beim Nachfahren (hier: ProVida) ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Verfahren anerkannt. Das Vorliegen geltend gemachter Bedienungsfehler wird in der Regel unter Hinzuziehung eines technischen Sachverständigen abzuklären sein.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 3 Ws (B) 405/07 vom 14.09.2007

Hat der Tatrichter wegen während einer Fahrt begangener, fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeiten unterschiedliche Geldbußen festgesetzt und ein einheitliches Fahrverbot angeordnet, bedarf die Rechtsbeschwerde auch dann nicht der Zulassung, wenn eine der Geldbußen die Wertgrenze des § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nicht übersteigt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 471/07 vom 27.08.2007

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 139/07 vom 27.03.2007

Zu den Mindestanforderungen, die an die Feststellungen eines wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilenden Urteils zu stellen sind, gehört unter anderem die Angabe des angewandten Messverfahrens sowie die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 06.1894 vom 26.03.2007

1. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 130 Abs. 4 StGB.

2. Das Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel 2005 war rechtmäßig, da eine Störung des öffentlichen Friedens im Sinne des § 130 Abs. 4 StGB konkret drohte.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, (3) 1 Ss 515/06 (32/07) vom 22.03.2007

Bei einem niedrigeren Grad der Alkoholisierung (hier 0,41 mg/l) müssen die Urteilsgründe die als Anzeichen einer Fahrunsicherheit gewerteten Fahrfehler oder Auffälligkeiten nicht nur im Einzelnen näher feststellen, sondern auch deutlich machen, weshalb sie als alkoholbedingt eingestuft worden sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Fahrfehler handelt, die häufig auch nicht alkoholisierten Kraftfahrern unterlaufen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 797/06 vom 29.12.2006

Bei einer durch eine Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil u.a. auch Feststellungen dazu enthalten, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Sichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 759/06 vom 04.12.2006

Bei besonders langer Meßstrecke und geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug - hier 75 Meter Abstand bei einer Meßstrecke von 3.000 Metern - können bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit nähere Ausführungen zu den Sichtverhältnissen und zu den Orientierungspunkten zur Abstandsschätzung entbehrlich sein.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 297/06 vom 31.08.2006

Zur Höhe des Sicherheitsabschlags bei der Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 444/06 vom 26.07.2006

Zu den erforderlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung zur Nachtzeit.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 138/06 vom 24.04.2006

Werden Rücknahme des alten und Erlass des neuen Bußgeldbescheides in einer Urkunde zusammengefasst, so bringt die Verwaltungsbehörde durch diese Verfahrensweise regelmäßig ihren Willen zum Ausdruck, dass der zurückgenommene durch den neuen Bußgeldbescheid ersetzt werden soll.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 1426/04 vom 14.03.2006

"Kreuzungen" im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO sind neben den direkten Abkömmlingen eines Hundes der in dieser Vorschrift benannten Rassen und Gruppen dem Grundsatz nach auch sämtliche weitere Nachfahren eines solchen "reinrassigen" Hundes unabhängig vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad.

Für einen aus der zweiten oder aus einer der darauf folgenden Generation stammenden Abkömmling eines oder mehrerer Hunde der in § 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO bezeichneten Rassen oder Gruppen bedarf es für die Einstufung als "Kreuzung" nach § 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO und damit als gefährlicher Hund allerdings der Feststellung, dass das Tier in seinem äußeren Erscheinungsbild noch signifikant durch die Merkmale eines oder mehrerer "Listenhunde" geprägt ist.

Die zuständige Behörde ist im Zweifelsfall hinsichtlich des Vorliegens einer solchen signifikanten Prägung wie auch bezüglich der Abstammung eines Hundes von einem zu den Rassen oder Gruppen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO gehörenden Hundes beweispflichtig.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 63/05 vom 17.02.2006

1. Zu den Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einer durch Nachfahren festgestellten Unterschreitung des Sicherheitsabstandes.

2. Es besteht Tateinheit zwischen dem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und einem auf der Fahrt ohne angelegten Sicherheitsgut begangenen Verkehrsverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 844/05 vom 15.12.2005

Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UE 2381/04.A vom 15.09.2005

Sowohl die Republik Aserbaidschan als auch die Republik Armenien und dievölkerrechtlich nicht anerkannte Republik Berg-Karabach kennen den juristischen Begriffder Volkszugehörigkeit, wobei zwischen amtlicher und gewillkürter Volkszugehörigkeitunterschieden wird. Die amtliche Volkszugehörigkeit wird mit der Geburt erworben undrichtet sich grundsätzlich nach der Volkszugehörigkeit des Vaters, ansonsten nach derdes Vaters der Mutter, wenn dieser unbekannt ist, nach der der Mutter.

Armenische Volkszugehörige können grundsätzlich die Enklave Berg-Karabach vonDeutschland aus über Armenien erreichen. Soweit der Einreisewillige über einen gültigenNationalpass verfügt, kann er aus der Republik Armenien in die Republik Berg-Karabacheinreisen, muss aber ein Einreisevisum in die RepublikBerg-Karabach bei derenständiger Vertretung in Eriwan einholen. Für Personen ohne amtliche Papiere istzunächst eine Einreiseerlaubnis für Armenien erforderlich, mit der dann bei der ständigenVertretung der Republik Berg-Karabach in Eriwan die Weiterwanderung beantragtwerden kann.

Selbst das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums in Berg-Karabach rechtfertigtnicht die Feststellung der Voraussetzungen des Art. 16 a GG, § 60 Abs. 1 AufenthG, dadas fehlende wirtschaftliche Existenzminimum nicht verfolgungsbedingt wäre.

Die in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 überMindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oderStaatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutzbenötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Qualifikationsrichtlinie -genannten Gefahren führen nur dann zur Anerkennung internationalen Schutzes, wennes sich um verfolgungsbedingte Gefahren handelt. Soweit wirtschaftliche Nachteile, dieam Ort der Verfolgung ebenso oder noch stärker bestehen als am Ort des internenSchutzes, nicht verfolgungsbedingt sind, sind sie bei der Frage, ob von dem jeweiligenAntragsteller vernünftigerweise erwartet werden kann, sich am Ort des internen Schutzesaufzuhalten, nicht zu berücksichtigen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 512/05 vom 06.09.2005

Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch Messung durch Nachfahren festgestellt worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 374/05 vom 18.08.2005

Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte muss der Tatrichter dem Rechtsbeschwerdegericht in seinem Urteil die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglichen. Hierzu gehört (nur) die Angabe des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes, soweit die Überzeugung des Tatrichters von der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf mit anerkannten Geräten in weithin standardisierten Verfahren gewonnenen Messergebnissen beruht.

Übersieht der Betroffene eine - auf Autobahnen häufig übliche - über die Breite mehrerer Fahrbahnen erstreckende hochgestellte Leuchtanzeige gehandelt hat, die flexibel die Geschwindigkeitsanzeige an die gegebenen Verkehrsverhältnisse anzupassen in der Lage ist, wird wegen der besonderen Auffälligkeit dieser Anzeige ein Augenblicksversagen in der Regel ausgeschlossen sein.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 461/05 vom 28.07.2005

Zu den Anforderungen an die Fahrverbotsentscheidung.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 261/05 vom 25.05.2005

Wird als Beschränkung der Verteidigung die Gewährung nur unvollständiger Akteneinsicht (§§ 147, 228 StPO) gerügt, so ist zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge die konkret-kausale Beziehung zwischen diesem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt darzutun.]

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Ss (B) 39/05 vom 08.03.2005

1. Hat die Verwaltungsbehörde im Bußgeldbescheid die Regelsanktionen der Bußgeldkatalog-Verordnung, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgeht (§ 1 Abs. 2 BKatV), angeordnet, ist der Bußgeldrichter bei wirksamer Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgenentscheidung an den Tatvorwurf der fahrlässigen Begehungsweise gebunden.

2. Die Bindungswirkung der Einspruchsbeschränkung hängt nicht von dem Verdacht des Tatrichters ab, der Schuldvorwurf des Bußgeldbescheides könne zu Lasten des Betroffenen anders zu beurteilen sein. Vielmehr ist eine Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch grundsätzlich zulässig und nur dann unwirksam, wenn der Bußgeldbescheid den Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG nicht entspricht oder die Beschränkung des Rechtsmittels sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang der angefochtenen Entscheidung nicht losgelöst von deren nicht angegriffenem Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 Ss 490/04 vom 20.12.2004

Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Abzug für Messungenauigkeiten durch technische Gesamtfehler (Tachoabweichung, Reifenzustand etc) von 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit zuzüglich 4 km/h, ein weiterer Abzug von 3 % aus der nach dem Abzug für technische Gesamtfehler verbleibenden Geschwindigkeit für Abstandsschwankungen und 3 km/h Abzug für Ablesefehler bei einem nicht justierten Tachometer in der Regel rechtlich nicht zu beanstanden (im Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 1 Ss 21/01).

Der Abzug für Ablesefehler braucht dann nicht in Ansatz gebracht zu werden, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Tachometer ausgerüstet ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 327/04 vom 01.07.2004

Für ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes aus beruflichen Gründen ist es nicht ausreichend, wenn der Betroffene lediglich die Befürchtung hat, dass er im Falle einer Vollstreckung des Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz verlieren könne.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 8 A 3587/02 vom 23.06.2004

1. Die Teilzulassung eines Rechtsmittels scheidet aus, wenn wegen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ein Bedürfnis nach einheitlicher Entscheidung besteht.

2. Die von der Stadt Aachen verwaltete Stiftung Bischoff unterfällt jedenfalls für den Bereich des Stiftungsrechts dem öffentlichen Recht (wie OVG NRW, Urteil vom 23.3.1984 - 15 A 1620/81 -, DÖV 1985, 983; Abgrenzung zu BFH, Urteil vom 29.1.2003 - I R 106/00 -, DB 2003, 972).

3. Bei einer öffentlich-rechtlichen kommunalen Stiftung verlangt der allgemeine Gleichheitssatz von der Stiftungsverwaltung, innerhalb der Vorgaben des Stifters ein Handlungsprogramm für das Vergabeverfahren zu entwickeln, an dem sie ihre Einzelfallentscheidung ausrichtet.

4. Nach § 100 Abs. 2 GO NRW ist der Stiftungsträger zur Änderung der Stiftungsverfassung berechtigt, wenn hierfür ein besonderer, rechtfertigender Grund besteht - hier: bejaht für eine unerwartete, außerordentliche Steigerung des Ertrags.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 N 2/03 vom 31.03.2004

1. Die Polzeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland vom 26.7.2000 (Amtsbl. S. 1246) i.d.F. der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland vom 9.12.2003 (Amtsbl. S. 2996) erweist sich hinsichtlich der an die Zugehörigkeit zu Hunden im Sinne von § 6 I 1 VO anknüpfenden Bestimmung nicht als teilweise nichtig.

2. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gesetzvorbehalt für Eingriffsmaßnahmen gegenüber Hunden der in § 6 I 1 Polizeiverordnung gelisteten Rassen beziehungsweise des dort aufgeführten Hundetyps (vgl. dessen Urteile vom 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - und vom 18.12.2002 - 6 CN 4.01 -) war der Verordnungsgeber der Polizeiverordnung angesichts der bei diesen Hunden festzustellenden Wesenseigenschaften berechtigt, Gefahrerforderungsgriffe im Wege einer Polizeiverordnung festzulegen.

3. Die §§ 59 I und II SPolG, die zum Erlass von Verordnungen zur Gefahrenabwehr ermächtigten, berechtigten den Verordnungsgeber zugleich, Gefahrerforschungsmaßnahmen im Wege einer Polizeiverordnung jedenfalls dann zu erlassen, wenn solche Eingriffe in sachlichem Zusammenhang zu der Regelungsmaterie einer zur Gefahrenabwehr erlassenen Polizeiverordnung stehen und diese im Vorfeld der konkret von den Regelungen der Polizeiverordnung erfassten speziellen Gefahrenlagen ergänzt. Offen bleibt insoweit, ob die Ermächtigungsgrundlage zugleich die Ermächtigung umfasst, Polizeiverordnungen zu erlassen, die ausschließlich der Gefahrerforschung dienen.

4. Das von Hunden nach § 6 I 1 Polizeiverordnung ausgehende Gefahrverdachtspotential ergibt sich, auch ohne dass aussagekräftige Statistiken oder sonstiges belastbares Erfahrungswissen beziehungsweise genetische Untersuchungen vorliegen, aus den vorhandenen "Beißstatistiken" und fachlichen Äußerungen. Danach ist bei diesen Hunden ein spezifisches Aggressionsverhalten möglich, das die Annahme eine entsprechenden Gefahrenverdachtes ebenso rechtfertigt wie die Möglichkeit der Widerlegung dieses Verdachtes durch einen Wesenstest (vgl. bereits das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.12.1993 - 3 N 3/93 -, AS 24, 412).

5. Die nach der Polizeiverordnung alle drei Jahre zu absolvierenden Wesenstestungen sind zur Gefahrerforschung ausreichend, angemessen und verhältnismäßig. Die Belastung der Halter mit den Kosten der Wesenstests ist nicht zu beanstanden, da die Halter derartiger Hunde den Gefahrenverdacht zurechenbar mitverursacht haben.

6. Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit von § 6 I, III und 3 I Polizeiverordnung (vgl. o.).

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 98/04 vom 23.03.2004

Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einer zur Nachtezit durch Nachfahren gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

OLG-CELLE – Beschluss, 211 Ss 34/04 (Owi) vom 16.03.2004

1. Die Abstandsermittlung bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren ist tatrichterliche Aufgabe; maßgeblich sind die Besonderheiten des Einzelfalles.

2. Eine - nur optische - Schätzung des Abstandes ohne weitere Anhaltspunkte ist grundsätzlich auch zur Nachtzeit jedenfalls bei einem Abstand von 100 m möglich.

3. Etwaige Ungenauigkeiten bei Verwendung eines ungeeichten Tachometers und bei der Abstandsschätzung werden - nach unveränderter Senatsrechtsprechung - durch einen Abzug von 20 % der abgelesenen Geschwindigkeit ausgeglichen.

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