JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nacherhebung
| Rechtsgebiete: | HwO |
| Schlagworte: | Beitrag, Folgebescheid, Gewerbeertrag, Grundlagenbescheid, Handwerkskammer, Mitgliedsbeitrag, Nacherhebung, Nachveranlagung, Vertrauensschutz, Vorläufiger Bescheid |
| Stichwort: | Nacherhebung |
| Leitsatz: | Hat eine Handwerkskammer, die ihre Mitgliedsbeiträge nach den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeerträgen bemisst, ihrer Beitragsfestsetzung erkennbar einen falschen, nämlich zu geringen Gewerbeertrag zu Grunde gelegt, so ist sie grundsätzlich berechtigt, die fehlenden Beiträge nachzuerheben. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 106/08 | |
| Rechtsgebiete: | AO, ThürKAG |
| Schlagworte: | Adressat, Auslegung, ausstellende Behörde, Behörde, Beitrag, Beitragsbescheid, Beitragsschuldverhältnis, Berichtigungsbescheid, Bestandskraft, Dienststelle, Doppelbelastung, Doppelveranlagung, Eigenbetrieb, Einmaligkeit der Beitragserhebung, endgültig, Ergänzung, Erhebungspflicht, Erstbescheid, Nachforderung, Nacherhebung, objektiver Erklärungswert, Rücknahme, sachliche Beitragspflicht, Stadt, Stadtverwaltung, Vergleich, Vertrauensschutz, Verwaltungsträger, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Nacherhebung |
| Leitsatz: | 1. Wenn ein erster Beitragsbescheid die entstandene sachliche Beitragspflicht in der Höhe nicht ausschöpft, ist nach Thüringer Landesrecht eine Nacherhebung bis zur Höhe der Beitragsschuld regelmäßig zulässig; weder der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung noch die Bestandskraft des ursprünglichen Beitragsbescheids stehen einer solchen Nacherhebung entgegen. 2. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Beitragsbescheid der einvernehmlichen endgültigen Beilegung eines Streits über die Höhe der Beitragspflicht dient oder ein entsprechender Bindungswille des Einrichtungsträgers eindeutig und unmissverständlich im Sinne einer Zusicherung erklärt wird (im konkreten Fall verneint). 3. Zur Nichtigkeit eines Beitragsbescheids, der den Eindruck erweckt, er sei von einem Eigenbetrieb der Stadt erlassen worden. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZKO 610/07 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, KAG, GewStG, BGB, EGBGB, AO |
| Schlagworte: | Gewerbesteuer, Nacherhebung, Steuerschuld, Entstehung, Verjährung, Steuerschuldner, Liquidation, Firmenfortführung, Geschäftsfortführung, Altverbindlichkeiten, Haftung, Haftungsbescheid, Haftungsschuldner, Haftungsforderung, Verjährung, Nachforderungszinsen, Entstehungszeitpunkt |
| Stichwort: | Nacherhebung |
| Leitsatz: | Zur Inhaftungnahme des Erwerbers nach Firmenfortführung (§§ 191 Abs. 1 AO, 25 Abs. 1 HGB) für Gewerbesteuernachforderungen und Nachforderungszinsen, die nach Geschäftsübergang gegenüber dem in Liquidation befindlichen Steuerschuldner festgesetzt worden sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11154/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG-LSA, VwVfG, AO |
| Schlagworte: | Nacherhebung, Anschlussbeitrag, Verwaltungsakt, Nichtigkeit, Zuständigkeit, Verbandsgründung, unwirksame Verzinsung, Verwirkung |
| Stichwort: | Nacherhebung |
| Leitsatz: | Eine Nacherhebung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes wegen und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweckverband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheides, der seinem Regelungsgehalt nach einen Beitragsanspruch nicht voll ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren (selbständigen) Bescheid nicht entgegen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 191/06 | |
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