JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nacherbenvermerk
| Rechtsgebiete: | GBO, BGB |
| Stichwort: | Nacherbenvermerk |
| Leitsatz: | 1. Ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk ist ohne Löschungsbewilligung des Nacherben auf den Antrag des Vorerben nur dann zu löschen, wenn die Grundbuchunrichtigkeit offenkundig oder dem Gericht nachgewiesen, der Vorerbe also zur Verfügung (hier: Übertragung eines Grundstücks an die Lebensgefährtin gegen Leibrente) befugt ist. 2. Die Verfügungsbeschränkung des Vorerben bei unentgeltlicher oder teilunentgeltlicher Verfügung führt im Falle eines Näheverhältnisses des veräußernden Vorerben zum Erwerber (hier: Lebensgefährtin) dazu, dass - zumindest bei weiteren Anhaltspunkten für ein Äquivalenzdefizit (hier: Investitionen der Erwerberin in streitiger Höhe bei nicht belegter Relevanz für den Grundstückswert; dem Vorerben eingeräumtes Mitbenutzungs- und Wohnungsrecht) - der Vorerbe den zur Löschung des Nacherbenvermerks erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der (vollständigen) Unentgeltlichkeit durch Vorlage eines - nicht von Amts wegen einzuholenden - Wertgutachtens zu erbringen hat. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 228/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Nacherbenvermerk |
| Leitsatz: | Gehört zu einem Nachlass, für den Vor- und Nacherbschaft angeordnet worden ist, ein Anteil an einer Erbengemeinschaft, zu deren Gesamthandvermögen ein Grundstück zählt, kann der Vorerbe über dieses Grundstück ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, V ZB 145/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unternehmenskauf, Beurkungsbedürftigkeit, Geschäftseinheit |
| Stichwort: | Nacherbenvermerk |
| Leitsatz: | 1. Es ist grundsätzlich zulässig und vielfach sachgerecht, über eine Zwischenfeststellungsklage vorab durch Teilurteil zu entscheiden. 2. Auch bei einem Unternehmenserwerb (hier Autohaus mit Reparaturbetrieb), über den an verschiedenen Tagen mehrere Verträge mit mehreren Vertragsparteien auf Erwerberseite geschlossen worden sind, kann eine Geschäftseinheit anzunehmen sein mit der Folge, dass wegen der Vereinbarung einer Grundstücksübertragung das gesamte Vertragswerk der notariellen Beurkundung nach § 311b Abs. 1 BGB (§ 313 BGB a.F.) bedarf. Für eine Geschäftseinheit und die dazu erforderliche Feststellung der beiderseitigen Abhängigkeit oder zumindest der einseitigen Abhängigkeit des Grundstücksgeschäfts von den übrigen Vereinbarungen kommt dem tatsächlichen bzw. wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Vertragsregelungen eine erhebliche Indizwirkung zu. Von einer Geschäftseinheit ist jedenfalls auszugehen, wenn es dem Veräußerer letztlich darum ging, sein gesamtes Unternehmen zu veräußern, das auch der anderen Vertragsseite erkennbar war und diese sich darauf eingelassen hat. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 68/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GBO |
| Stichwort: | Nacherbenvermerk |
| Leitsatz: | Gehört zu einem Nachlass ein gesamthänderischer Anteil an einem Grundstück und hat der Erblasser Vor- und Nacherbschaft angeordnet, wird der gesamthänderische Grundstücksanteil nicht von der Verfügungsbeschränkung des § 2113 BGB erfasst und es wird kein Nacherbenvermerk im Grundbuch (§ 51 GBO) eingetragen. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Vorerben bereits der oder die anderen Anteil(e) an dem selben Grundstück gehört/gehören oder ob der oder die weiteren Grundstücksanteil(e) in dirtter Hand ist/sind (Abweichung von OLG Hamm Rpfleger19985, 21). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 193/06 | |
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