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Nacherbe

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 7 U 8/08 vom 19.11.2008

1. Der Wille des Erblassers, der als sog. innere Tatsache dem Geständnis und der Beweisaufnahme zugänglich ist, ist unstreitig, wenn die Parteien allein über die Frage der Vererblichkeit des Nacherbenrechts streiten, weil der Wille der Eheleute auf die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament gerichtet gewesen sei.

2. Wer sich auf einen von der Regel des § 2108 Abs. 1 BGB abweichenden Erblasserwillen beruft, ist dafür auch dann darlegungs- und beweispflichtig, wenn sich Ehegatten zu befreiten Vorerben und ihren einzigen kinderlosen Sohn zum Nacherben eingesetzt haben.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 3 Wx 98/03 vom 19.09.2008

1. Die Testamentsauslegung nach § 2084 BGB kann ergeben, dass eine angeordnete Dauervollstreckung über die 30-Jahres-Grenze hinaus - hier bis zum Tod des Vorerben - fortdauern soll (§ 2210 S.2 BGB).

2. Nimmt ein Testamentsvollstrecker einen wesentlichen Teil des Nachlasses nicht in seine Verwaltung und verschweigt er den Erben die Existenz dieses Vermögen über 25 Jahre, liegt ein wichtiger Grund zu seiner Entlassung iSd § 2227 BGB vor.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 23/08 vom 07.08.2008

1. Zur Auslegung eines Erbvertrags, wonach der darin eingesetzte Vorerbe von gesetzlichen Beschränkungen des § 2113 Abs. 1 BGB befreit sein soll, wenn ein Abkömmling des letztwillig Verfügenden "trotz der im heutigen Erbvertrag angeordneten Pflichtteilsentziehung den Pflichtteil verlangt und durch ein Gericht zugesprochen erhält".

2. Gegen die Einziehung eines dem Vorerben erteilten Erbscheins hat der Nacherbe kein Beschwerderecht.

BFH – Urteil, II R 38/07 vom 01.07.2008

1. § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG schließt beim Nacherben die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten aus, die er selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen hat.

2. Die Bereicherung des Nacherben mindert sich um den Betrag, um den die von ihm durchgeführten Baumaßnahmen den Grundbesitzwert erhöht haben.

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 334/07 vom 22.01.2008

Die Entscheidung, durch die ein Testamentsvollstrecker ernannt wird, kann von einem Miterben, dessen Erbanteil nicht von der Anordnung einer Testamentsvollstreckung betroffen ist, nicht mit dem beschränkten Ziel der Abänderung der Auswahlentscheidung zur Person des Testamentsvollstreckers angefochten werden.

OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 93/07 vom 21.01.2008

Bei mehreren wirtschaftsfähigen Prätendenten in derselben Hoferbenordnung kennt die Höfeordnung das Auswahlkriterium der besseren Eignung nicht.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 228/07 vom 11.01.2008

1. Ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk ist ohne Löschungsbewilligung des Nacherben auf den Antrag des Vorerben nur dann zu löschen, wenn die Grundbuchunrichtigkeit offenkundig oder dem Gericht nachgewiesen, der Vorerbe also zur Verfügung (hier: Übertragung eines Grundstücks an die Lebensgefährtin gegen Leibrente) befugt ist.

2. Die Verfügungsbeschränkung des Vorerben bei unentgeltlicher oder teilunentgeltlicher Verfügung führt im Falle eines Näheverhältnisses des veräußernden Vorerben zum Erwerber (hier: Lebensgefährtin) dazu, dass - zumindest bei weiteren Anhaltspunkten für ein Äquivalenzdefizit (hier: Investitionen der Erwerberin in streitiger Höhe bei nicht belegter Relevanz für den Grundstückswert; dem Vorerben eingeräumtes Mitbenutzungs- und Wohnungsrecht) - der Vorerbe den zur Löschung des Nacherbenvermerks erforderlichen grundbuchlichen Nachweis der (vollständigen) Unentgeltlichkeit durch Vorlage eines - nicht von Amts wegen einzuholenden - Wertgutachtens zu erbringen hat.

OLG-KOELN – Urteil, 2 U 132/06 vom 19.12.2007

1. Hatte ein in Deutschland verstorbener Erblasser, der zum Zeitpunkt des Todes die niederländische Staatsangehörigkeit besaß, zu seinem Heimatstaat keinerlei Beziehungen mehr, so ist auf den Erbfall auch vor dem Inkrafttreten des niederländischen Erbkollisionsgesetzes vom 4. September 1996 (Wef conflichtenrecht erfopvolging) das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts anzuwenden.

2. Zur Anordnung einer zeitlich beschränkten Vor- und Nacherbschaft in einer testamentarischen Verfügung.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 44/07 vom 18.04.2007

1. Über einen "neuen" Antrag (hier: Gesuch um einen Teilerbschein anstelle des ursprünglich nachgesuchten gemeinschaftlichen Erbscheines) muss das Erstbeschwerdegericht entscheiden, sofern dieser der Vorinstanz bei der Entscheidung über die Nichtabhilfe vorgelegen hat.

2. Setzen Ehegatten einander in einem Erbvertrag gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden von ihnen, zu unbeschränkten alleinigen Erben ein und treffen sie darüberhinaus Regelungen der weiteren Erbfolge, so führt die Erbausschlagung des überlebenden Ehegatten grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit des Erbvertrages und der Folge des Eintritts der gesetzlichen Erbfolge.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 52/07 vom 18.04.2007

Der Testamentsvollstrecker eines Nachlasses, für den der Betroffene als Erbe eingesetzt ist, hat grundsätzlich kein Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Entlassung eines berufsmäßigen Betreuers mit der Aufgabe der Vermögenssorge.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 109/06 vom 16.04.2007

Verfügt die Erblasserin in Ziffer 4 ihres handschriftlichen Testaments hinsichtlich der unbebauten Grundstücksparzelle, dass diese von der (nicht befreiten) Vorerbin nicht verkauft und nicht bebaut werden darf, stellt der in der gleichen Ziffer angefügte zweite Satz "über das ererbte Haus kann sie verfügen wie sie will" dem Gesamtzusammenhang nach lediglich klar, dass sich die Auflagen hinsichtlich des unbebauten Grundstücks nicht auch auf das Hausgrundstück erstrecken sollen; ein Vorausvermächtnis des Hausgrundstücks (§ 2110 Abs. 2, § 2150 BGB) kann damit nicht begründet werden, vielmehr unterliegt der gesamte Nachlass den Beschränkungen der Nacherbfolge.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 33/06 vom 20.10.2006

Setzt ein Erblasser eine Person zum einen als Nacherben, zum anderen als Vermächtnisnehmer ein, so ist das Vermächtnis grundsätzlich nach dem Tode vom Erben zu erfüllen. Bemisst sich das Vermächtnis anteilmäßig nach dem Vermögen des Erblassers, ist für die Berechnung des Vermächtnisses auch der Wert der Immobilien, die zum Nachlass gehören heranzuziehen. Die Erbschaftssteuer ist Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 54/06 vom 28.09.2006

Ist die Fortdauer der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus "bis zum Tod des Erben oder der Testamentsvollstrecker" angeordnet, und zwar je nachdem welches dieser Ereignisse zuletzt eintritt, so ist maßgeblich für den Beendigungsgrund "Tod des Testamentsvollstreckers" das Ableben des letzten Testamentsvollstreckers, der bei Ablauf der 30-Jahre-Frist des § 2210 Abs. 1 BGB im Amt war. Revision zugelassen und eingelegt, BGH - IV ZR 275/06 -.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 39/06 vom 25.07.2006

Sind durch letztwillige Verfügung die Kinder des Erblassers zu Nacherben und deren Abkömmlinge zu Ersatznacherben berufen, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Ersatzerbfolge nach dem tatsächlichen oder hypothetischen Willen des Erblassers auch für den Fall gelten soll, dass die Nacherben ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Im Zweifel sind die Abkömmlinge der Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 40/06 vom 25.07.2006

Sind durch letztwillige Verfügung die Kinder des Erblassers zu Nacherben und deren Abkömmlinge zu Ersatznacherben berufen, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Ersatzerbfolge nach dem tatsächlichen oder hypothetischen Willen des Erblassers auch für den Fall gelten soll, dass die Nacherben ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Im Zweifel sind die Abkömmlinge der Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 109/06 vom 19.07.2006

Im Fall der Vorlegung von Urkunden im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO kann das Grundbuchamt nur dann den Nachweis der Erbfolge durch einen Erbschein verlangen, wenn es die Erbfolge durch die vorgelegte Urkunde nicht für nachgewiesen hält. Voraussetzung ist jedoch, das nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel bleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 369/05 vom 14.07.2006

1. Die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf einen Testamentsvollstreckervermerk kann durch den Nachweis in der Form des § 29 GBO geführt werden, dass der betroffene Grundbesitz aus dem Nachlass ausgeschieden oder die Testamentsvollstreckung insgesamt beendet ist.

2. Ohne Auflassungserklärung scheidet ein Nachlassgrundstück mit dinglicher Wirkung nicht im Rahmen einer Auseinandersetzung aus dem Nachlass aus.

3. Lässt sich ein Wille des Erblassers durch Auslegung der letztwilligen Verfügung feststellen, dass die Testamentsvollstreckung nach dem Ausscheiden des Testamentsvollstreckers fortgeführt werden soll, endet mit dem Tod des Testamentsvollstreckers lediglich dessen Amt, nicht die Testamentsvollstreckung als solche.

4. Ein solcher Wille kann der Anordnung von Unterhaltszahlungen aus dem Nachlass zu entnehmen sein.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 8 U 155/05 vom 20.10.2005

Ansprüche des Erben gegen den Testamentsvollstrecker gemäß § 2218 BGB, für die auf auftragsrechtliche Vorschriften verwiesen wird,unterliegen nicht als erbrechtliche Ansprüche im Sinne von § 197 Abs.1 Nr.2 BGB der dreißigjährigen Verjährungsfrist, sondern der Regelverjährung nach § 195 BGB.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 58/05 vom 08.09.2005

Bei Prüfung des Nachweises der Unrichtigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks ist das Grundbuchamt durch die Erteilung eines die Testamentsvollstreckung ausweisenden Erbscheins und eines Testamentsvollstreckerzeugnisses seitens des Nachlassgerichts nicht gehindert, die Beendigung der Testamentsvollstreckung festzustellen.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 2/05 vom 10.08.2005

1. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung des Vorerben.

2. Die Einsetzung zum Alleinerben reicht für sich allein nicht aus, um eine Befreiung des Vorerben anzudeuten.

3. Zur Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts.

4. In der Weigerung eines die Feststellungslast tragenden Beteiligten, seinen früheren Anwalt von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, kann eine zu seinem Nachteil zu berücksichtigende Beweisvereitelung liegen.

5. Das Nachlassgericht darf die Verweigerung von der Verschwiegenheitspflicht nicht mit der Begründung als von geringem Gewicht ansehen, es sei davon auszugehen, daß der Zeuge nicht die Wahrheit sagen werde.

6. Die Vorwegnahme der Würdigung eines noch nicht erhobenen Beweises ist unzulässig.

BFH – Urteil, II R 11/02 vom 02.03.2005

Die Übertragung eines steuerbegünstigt erworbenen Anteils an einer Kommanditgesellschaft im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen Versorgungsleistungen innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb erfüllt den Nachversteuerungstatbestand des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG in der bis Ende 1995 geltenden Fassung und führt zu einer Minderung des Freibetrages nach Satz 1 der Vorschrift beim Übertragenden in Höhe des Anteils, mit dem der Steuerwert der Kommanditbeteiligung nach der für gemischte Schenkungen geltenden Formel auf den entgeltlichen Teil des Übertragungsvorgangs entfällt.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 231/04 vom 01.03.2005

1. Der Vorerbe und der Nacherbe können ohne Zustimmung des Ersatznacherben ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück in der Weise auf den Vorerben zu Alleineigentum übertragen, dass das Grundstück aus dem Nachlass ausscheidet und damit von der Nacherbeneinsetzung nicht mehr erfasst wird.

2. In einem solchen Fall kann das Grundbuch nach § 22 GBO berichtigt werden, ohne dass es einer Bewilligung des Ersatznacherben bedarf.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 124/03 vom 11.01.2005

Eine Gestattung des Erblassers zu getrennter Annahme oder Ausschlagung eines Erbteils gemäß § 1951 Absatz 3 BGB ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Erblasser einen Erben teilweise zum Erben und teilweise zum Nacherben einsetzt und eine Ersatzerbenanordnung für den Fall trifft, dass der so Bedachte nicht Nacherbe wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 391/03 vom 11.01.2005

Die Bestimmung eines Testaments, durch die der Erblasser mit dem Ziel des möglichst weitgehenden Ausschlusses seines (Adoptiv-) Sohnes von der Teilhabe an seinem Vermögen seinen von diesem abstammenden Enkel als Vorerben einsetzt und den Eintritt der Nacherbfolge u.a. an die Bedingung knüpft, daß sein Sohn Pflichtteilsansprüche geltend macht, ist nicht im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig.

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 384/04 vom 25.11.2004

1) Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu befreiten Vorerben und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen, jedoch keine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten treffen.

2) Zur Beurteilung der Wechselbezüglichkeit einer im Wege der Auslegung festgestellten Ersatzerbenberufung der gemeinsamen Kinder für den Nachlaß des letztversterbenden Ehegatten.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 87/04 vom 06.10.2004

1. Der Nacherbe und der Alleinerbe des Vorerben können nicht eine Erbengemeinschaft nach dem Vorerben sein.

2. Erhält ein nicht befreiter Vorerbe im Zug einer Erbauseinandersetzung Alleineigentum an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück, so setzt sich die Nacherbenbindung an dem Grundstück fort, sofern die Miterben bei der Auseinandersetzung unter Mitwirkung der Nacherben nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 34/04 vom 09.08.2004

Auslegung eines Testaments im Falle der Veräußerung eines dem alleinigen Vorerben in "uneingeschränkter Freiheit" zugedachten Nachlassgegenstandes vor Eintritt des Erbfalls.

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 128/04 vom 23.07.2004

Übereignet der nicht befreite Vorerbe in Erfüllung eines angeordneten fälligen Vermächtnisses ein Nachlassgrundstück an den Vermächtnisnehmer, ist hierzu die Zustimmung des Nacherben nicht erforderlich. Als Nachweis des Vermächtnisses gegenüber dem Grundbuchamt können beigezogene Nachlassakten oder eine zu den Grundakten gereichte beglaubigte Abschrift auch eines privatschriftlichen Testaments mit Eröffnungsprotokoll genügen.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 43/03 vom 02.02.2004

Eintritt des Nacherbfalls wegen Nichteinhaltung einer testamentarisch angeordneten Bauverpflichtung.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 85/03 vom 07.01.2004

Fehlende Beschwerdeberechtigung des Nacherben, wenn der von ihm gestellte Antrag auf Erteilung eines Erbscheins an den Vorerben (mit Nacherbenvermerk) abgelehnt wurde.

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