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Nacheile

Entscheidungen der Gerichte

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 14 B 53/02 vom 21.08.2002

1. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AuslG verlangt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden haben muss. Dabei kommt es weder auf die Gesamtehezeit noch auf hypothetische Geschehensabläufe an.

2. Die besondere Härte i.S.d. § 19 Abs. 1 S. Nr. 2 und S. 2 AuslG liegt vor, wenn der Ehegatte bei Rückkehr in das Herkunftsland ungleich härter getroffen wird als andere Ausländer, die nach kurzen Aufenthaltszeiten Deutschland verlassen müssen. Die Regelung soll v.a. solche besonderen Nacheilen begegnen, die sich bei Rückkehr in die Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft ergeben.

3. Ein laufendes Aufnahme- oder Einbeziehungsverfahren nach den §§ 26 ff BVFG eines bereits in Deutschland befindlichen Ausländers begründet weder nach dem BVFG noch nach dem AuslG einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder einer Duldung. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn das Spätaussiedlerverfahren sonst nicht wirkungsvoll weiter betrieben werden könnte oder nach einer günstigen Entscheidung eine endgültige Wiedereinreise unmöglich wäre.

4. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Ausländerbehörde oder des Gerichts, in einem ausländerrechtlichen Verfahren die Erfolgsaussichten eines Härtefall-Einbeziehungsantrages nach § 27 Abs. 2 BVFG zu prüfen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt sowohl die Voraussetzungen einer besonderen Härte i.S.d. § 27 Abs. 2 BVFG als auch die Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels oder zumindest einer Duldung erfüllt.

BGH – Urteil, VI ZR 227/01 vom 16.04.2002

Zum haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang bei selbstschädigendem Verhalten des Verletzten.

OLG-HAMM – Urteil, 27 U 151/00 vom 27.03.2001

Leitsatz:

Der Anspruch auf Zahnersatz eines durch einen Unfall Geschädigten ist nicht in jedem Fall auf den Leistungsumfang eines gesetzlichen Krankenversicherers beschränkt.

Zur Frage der Unverhältnismäßigkeit einer beabsichtigten Therapie (hier: Zahnimplantat statt prothetischer Brückenversorgung).

BFH – Beschluss, IV B 106/07 vom 23.06.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 12 U 165/03 vom 07.09.2006

BVERFG – Beschluss, 1 BvQ 54/02 vom 15.01.2003

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 18 Sa 38/00 vom 11.08.2000

BGH – Beschluss, 4 StR 131/00 vom 26.05.2000

BGH – Urteil, 5 StR 596/96 vom 02.02.1999


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