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Nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich nach griechischem Recht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 2 UF 41/06 vom 22.12.2006

Rechtsgebiete:HaagÜbk, EGBGB, Griechisches ZGB, ZPO
Schlagworte:Nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich nach griechischem Recht
Stichwort:Nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich nach griechischem Recht
Leitsatz:1. Wird ein Zugewinnausgleichsanspruch nach griechischem Recht auf die Scheidung der Ehe gestützt (Art. 1400 Abs. 1 ZGB), so ist als Stichtag für die Berechnung des Anspruchs der Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils maßgebend. Eine Geltendmachung im Rahmen des Scheidungsverbundes nach deutschem Recht ist dann nur für den Fall zulässig, dass der Zugewinnausgleichsanspruch nach griechischem Recht zugleich auf eine mehr als drei Jahre bestehende Trennungszeit gestützt werden kann (Art. 1400 Abs. 2 ZGB).

2. Zu den Voraussetzungen nachehelichen Unterhalts und Zugewinnausgleichs nach griechischem Recht.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 2 UF 41/06




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