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nachehelich adoptiertes Kind

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OLG-CELLE – Urteil, 15 UF 221/06 vom 11.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:eheliche Lebensverhältnisse, nachehelich adoptiertes Kind, Wohnwert
Stichwort:nachehelich adoptiertes Kind
Leitsatz:Die ehelichen Lebensverhältnisse gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden durch die Unterhaltspflicht für ein nach Rechtskraft der Ehescheidung adoptiertes Kind des neuen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen nicht geprägt, so dass der Unterhalt für dieses Kind nicht zur Bedarfsbestimmung vorab vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzusetzen ist (so BGH FamRZ 1999, 367 ff.).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 15 UF 221/06




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