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nachbarschützende Wirkung einer Gebietsfestsetzung kraft Bundesrechts

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 CS 02.2068 vom 17.10.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Nachbarwiderspruch, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, nachbarschützende Wirkung einer Gebietsfestsetzung kraft Bundesrechts, keine nachbarschützende Wirkung einer den Gebietstyp modifizierenden Festsetzung nach § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO, wenn das von der Gemeinde nicht gewollt ist, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, Rücksichtnahmegebot
Stichwort:nachbarschützende Wirkung einer Gebietsfestsetzung kraft Bundesrechts
Leitsatz:Die Gebietsfestsetzung eines Bebauungsplans nach § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2, §§ 2 ff. BauNVO hat kraft Bundesrechts im Grundsatz nachbarschützende Wirkung (BVerwG vom 23.8.1996 BVerwGE 101, 364/374 f.). Demgegenüber haben Festsetzungen, die einen Gebietstyp gem. § 1 Abs. 4 ff. BauNVO modifizieren, kraft Ortsrechts nur dann nachbarschützende Wirkung, wenn sie nach dem Willen der Gemeinde (auch) den Nachbarinteressen dienen sollen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 15 CS 02.2068




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