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Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen Hoheitsträger

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OLG-CELLE – Urteil, 4 U 78/04 vom 21.10.2004

Rechtsgebiete:BGB, NStrG
Schlagworte:Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen Hoheitsträger
Stichwort:Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen Hoheitsträger
Leitsatz:Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB und das Selbsthilferecht aus § 910 Abs. 1 BGB bestehen ohne Vorrangsverhältnis des einen oder anderen Rechtes nebeneinander.

§ 32 NStrG begründet gegenüber dem nachbarlichen Hoheitsträger keine Duldungspflicht i. S. v. § 1004 bs. 2 BGB. Vielmehr bildet das private Nachtbarrecht und nicht das öffentliche Recht die Grundlage des Beseitigungsanspruchs.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 78/04




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