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Nachbarrechte des Wohnungseigentümers

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 03.1785 vom 02.10.2003

Rechtsgebiete:VwGO, WEG, BauNVO
Schlagworte:Nachbarwidersprüche gegen Baugenehmigung, vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdebegründung, Nachbarrechte des Wohnungseigentümers, Gebietsbewahrungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme
Stichwort:Nachbarrechte des Wohnungseigentümers
Leitsatz:Ein Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 2 WEG) kann baurechtliche Nachbarrechte wegen Beeinträchtigung seines Sondereigentums in vollem Umfang und aus eigenem Recht (§ 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG) geltend machen. Eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums kann er, anders als ein Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 744 Abs. 2 BGB), nur in den engen Grenzen einer Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) und nur in Prozessstandschaft für die Eigentümergemeinschaft abwehren (wie OVG NRW vom 28.2.1991 NVwZ-RR 1992, 11).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 03.1785




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