JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachbarklage
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG, 1. BImSchV |
| Schlagworte: | Nachbarklage, heranrückende Wohnbebauung, Außenbereich, unbeplanter Innenbereich, Rücksichtnahmegebot, Schädliche Umwelteinwirkungen, Kleinfeuerungsanlage, Emissionsgrenzwerte, erhebliche Belästigung der Nachbarschaft. |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Leitsatz: | Leitsätze: Der Inhaber eines im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ansässigen Betriebs hat weder einen allgemeinen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Nachbarvorhaben noch einen Anspruch auf Bewahrung der Außenbereichsqualität seines Betriebsgrundstücks. Eine Kleinfeuerungsanlage kann auch bei Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV im Einzelfall aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft führen und damit auch das in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB enthaltene - baurechtliche Rücksichtnahmegebot verletzen. Beschluß des 4. Senats vom 28. Juli 1999 - BVerwG 4 B 38.99 - I. VG Koblenz vom 24.06.1997 - Az.: VG 7 K 4151/94.Ko - II. OVG Koblenz vom 18.01.1999 - Az.: OVG 1 A 12767/97 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 38.99 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite, Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren bei Neubewertung der Prüfungsleistung, Beibehaltung des Prüfungsergebnisses trotz Rücknahme eines Korrekturmangels, neue nachteilige Einzelbewertung bei Neubewertung, Verbot der Verschlechterung des Prüfungsergebnisses, Verbot der Änderung des Bewertungssystems, Verbot des Nachschiebens beliebiger Gründe, Bewertungssystem, Begriff des -s, Einwendungen, prüfungsspezifische. |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Leitsatz: | Leitsätze: Der Grundsatz der Chancengleichheit verbietet eine Verschlechterung des Prüfungsergebnisses bei einer erforderlichen Neubewertung der Prüfungsleistung nur, soweit sie auf einer Änderung des Bewertungssystems oder einem Nachschieben beliebiger Gründe beruht. Eine im Rahmen einer Neubewertung unzulässige Änderung des Bewertungssystems ist lediglich bei einer Änderung der prüfungsspezifischen Bewertungskriterien gegeben. Darunter sind diejenigen Kriterien zu verstehen, nach denen der Prüfer die festgestellten fachlichen Vorzüge und Mängel einer Prüfungsleistung einem vorgegebenen Notensystem zuordnet. Eine Änderung des Bewertungssystems liegt nicht schon ohne weiteres in der erstmaligen Berücksichtigung eines neu erkannten Fehlers oder einer anderweitigen an die Stelle der fehlerhaften Korrektur tretenden nachteiligen Einzelwertung. Als ein unzulässiges Nachschieben beliebiger Gründe ist es nicht anzusehen, wenn der Prüfer eine früher als falsch bewertete, nunmehr jedoch als vertretbar anzusehende Lösung erstmals auf ihre sachgerechte Durchführung untersucht und sich auf dieser Grundlage neue Einwendungen ergeben. Urteil des 6. Senats vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - I. VG Minden vom 11.05.1994 - Az.: VG 3 K 139/93 - II. OVG Münster vom 04.06.1997 - Az.: OVG 22 A 3025/94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 20.98 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GKG |
| Schlagworte: | Rücksichtnahmegebot, unbeplanter Innenbereich, Einfügen, Nachbarklage, Abstandsflächenrecht, Belichtung, Besonnung, Belüftung, Einsicht, Streitwert, Grundstückswertminderung. |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Leitsatz: | Leitsätze: § 34 Abs. 1 BauGB kann im Hinblick auf das in ihm enthaltene Rücksichtnahmegebot auch dann verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstands(flächen)vorschriften eingehalten sind. Eine Verletzung des in § 34 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots ist ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt. Urteil des 4. Senats vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 128.98 - I. VG München vom 03.07.1996 - Az.: VG M 9 K 95.5648 - II. BayVGH vom 15.09.1998 - Az.: VGH 1 B 96.4115 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 B 128.98 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beiladung, Nachbarklage, streitiges Rechtsverhältnis, Berührung rechtlicher Interessen. |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Leitsatz: | Leitsatz: Nach Sinn und Zweck des § 65 Abs. 1 VwGO kommt eine (einfache) Beiladung nur in Betracht, wenn der Inhalt der Entscheidung eine Rechtsposition des Dritten berührt. Beschluß des 11. Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 11 A 50.97 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 A 50.97 | |
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