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Nachbarklage

Entscheidungen der Gerichte




HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 2 Bs 148/06 vom 29.11.2006

Rechtsgebiete:GKG
Stichwort:Nachbarklage
Leitsatz:Bei Baunachbarklagen richtet sich der Streitwert nicht nach etwaigen Wertminderungen des nachteilig betroffenen Grundstücks.

In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671) entnimmt das Gericht den Streitwert unter Berücksichtigung des Umfangs der nachteiligen Wirkungen im Regelfall einem Streitwertrahmen von 7.500 bis 30.000 ¤. Soweit der Rechtsstreit das nachbarliche Verhältnis zweier großer, gewerblich genutzter Grundstücke mit großer Baumasse betrifft, kann eine begrenzte Überschreitung dieses Rahmens in Betracht kommen, die den Streitwertrahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan nicht übersteigt.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 2 Bs 148/06



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 18.06 vom 13.11.2006

Rechtsgebiete:VwGO, ROG 1998, RegBkPlG Brandenburg, BauGB
Schlagworte:Windenergienutzung, Regionalplan, Eignungsgebiet, Zielfestlegung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Abwägungsgebot, Anspruch auf ordnungsgemäße Abwägung
Stichwort:Nachbarklage
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer aus dem Abwägungsgebot seine Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags herleiten kann, mit dem er sich gegen die zielförmige Festlegung eines Eignungsgebietes "Windnutzung" in einem Regionalplan wendet.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 18.06

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 06.2205 vom 25.10.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BayBO, TA Lärm
Schlagworte:Erweiterung eines Krankenhauses, Eilantrag des Nachbarn, Abstandsflächen, Drittelregelung für Dachflächen, Dachfläche mit 72 Grad Neigung oder schräge Außenwand?, Befreiungen, Lärmimmissionen, Blendwirkungen durch Tiefgarage
Stichwort:Nachbarklage
Leitsatz:Wesensmerkmal eines Daches ist, dass es eine bauliche Anlage überdeckt und sie nach oben abschließt. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt abstandsflächenrechtlich für diesen Teil des Gebäudes die Regelung des Art. 6 Abs. 3 Satz 4 BayBO zur Anwendung, wonach die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad und maximal 75 Grad nur zu einem Drittel zur Wandhöhe hinzugerechnet wird; offen bleibt, ob bei Sonderbauformen wie etwa dem sog. Nur-Dach-Haus oder bei tonnenförmigen Gebäuden etwas anderes gilt.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 CS 06.2205

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 06.1474 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, BayBO
Schlagworte:Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von Oberflächen-Stellplätzen, gerichtlicher Eilrechtsschutz, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Änderungsgenehmigung (Anbau einer Tiefgarage), statthaftes Abänderungsverfahren auf Antrag des Bauherrn, im wesentlichen identisches Bauvorhaben/kein "aliud", gemeindliche Stellplatzsatzung, maßgebliche Fassung, Zahl der (Voll-) Geschoße, Geschoßflächenzahl grundsätzlich nicht nachbarschützend, Erdüberdeckung der Tiefgarage
Stichwort:Nachbarklage
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 CS 06.1474


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