JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachbarklage
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Leitsatz: | Bei Baunachbarklagen richtet sich der Streitwert nicht nach etwaigen Wertminderungen des nachteilig betroffenen Grundstücks. In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671) entnimmt das Gericht den Streitwert unter Berücksichtigung des Umfangs der nachteiligen Wirkungen im Regelfall einem Streitwertrahmen von 7.500 bis 30.000 ¤. Soweit der Rechtsstreit das nachbarliche Verhältnis zweier großer, gewerblich genutzter Grundstücke mit großer Baumasse betrifft, kann eine begrenzte Überschreitung dieses Rahmens in Betracht kommen, die den Streitwertrahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan nicht übersteigt. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 2 Bs 148/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ROG 1998, RegBkPlG Brandenburg, BauGB |
| Schlagworte: | Windenergienutzung, Regionalplan, Eignungsgebiet, Zielfestlegung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Abwägungsgebot, Anspruch auf ordnungsgemäße Abwägung |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer aus dem Abwägungsgebot seine Antragsbefugnis zur Stellung eines Normenkontrollantrags herleiten kann, mit dem er sich gegen die zielförmige Festlegung eines Eignungsgebietes "Windnutzung" in einem Regionalplan wendet. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 18.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, TA Lärm |
| Schlagworte: | Erweiterung eines Krankenhauses, Eilantrag des Nachbarn, Abstandsflächen, Drittelregelung für Dachflächen, Dachfläche mit 72 Grad Neigung oder schräge Außenwand?, Befreiungen, Lärmimmissionen, Blendwirkungen durch Tiefgarage |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Leitsatz: | Wesensmerkmal eines Daches ist, dass es eine bauliche Anlage überdeckt und sie nach oben abschließt. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt abstandsflächenrechtlich für diesen Teil des Gebäudes die Regelung des Art. 6 Abs. 3 Satz 4 BayBO zur Anwendung, wonach die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad und maximal 75 Grad nur zu einem Drittel zur Wandhöhe hinzugerechnet wird; offen bleibt, ob bei Sonderbauformen wie etwa dem sog. Nur-Dach-Haus oder bei tonnenförmigen Gebäuden etwas anderes gilt. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 CS 06.2205 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO, BayBO |
| Schlagworte: | Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von Oberflächen-Stellplätzen, gerichtlicher Eilrechtsschutz, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Änderungsgenehmigung (Anbau einer Tiefgarage), statthaftes Abänderungsverfahren auf Antrag des Bauherrn, im wesentlichen identisches Bauvorhaben/kein "aliud", gemeindliche Stellplatzsatzung, maßgebliche Fassung, Zahl der (Voll-) Geschoße, Geschoßflächenzahl grundsätzlich nicht nachbarschützend, Erdüberdeckung der Tiefgarage |
| Stichwort: | Nachbarklage |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 CS 06.1474 | |
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