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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 277/04 vom 04.11.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, LSA-BauO
Schlagworte:Schornstein, Mobilfunk, Nachrüstung, Abstand, Grenzabstand, Abweichung, Anfechtung, Wirkung, aufschiebende, Abwägung, Nachbarinteresse, Schattenwurf, Geräusch
Stichwort:Nachbarinteresse
Leitsatz:1. Der Nachbarwiderspruch gegen eine dem Bauherrn erteilte (isolierte) Abweichung hat keine aufschiebende Wirkung.

2. § 75 Abs. 1 BauO LSA erlaubt die Abweichung, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Situation vorliegt, die sich vom gesetzlichen Regelfall derart unterscheidet, dass die Nichtbe-rücksichtigung oder Unterschreitung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist.

3. Im Verhältnis zum Nachbarn müssen die für die Abweichung sprechenden Gründe um so gewichtiger sein, je stärker Nachbarinteressen berührt werden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 277/04




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