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Nachahmungsschutz

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, I ZR 275/95 vom 28.05.1998

Rechtsgebiete:ZPO, UWG
Stichwort:Nachahmungsschutz
Leitsatz:BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

I ZR 275/95

Verkündet am:
28. Mai 1998

Küpferle
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle

in dem Rechtsstreit

Ha-Ra/HARIVA

ZPO § 322 Abs. 1, § 308

Die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils kann über die gestellten Anträge hinausreichen, wenn das Gericht irrtümlich über einen nicht gestellten Antrag entscheidet und dieser Fehler nicht im Rechtsmittelverfahren korrigiert wird. Allein aus der Verneinung eines Anspruchs in den Entscheidungsgründen kann jedoch nicht ohne weiteres gefolgert werden, dieser Anspruch solle dem Kläger unabhängig davon abgesprochen werden, ob dieser ihn geltend gemacht hatte.

UWG § 1

Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Sortiment von Reinigungstüchern ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz zukommen kann.

BGH, Urt. v. 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 -
OLG München
LG München I
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 275/95



BGH – Urteil, I ZR 268/95 vom 30.04.1998

Rechtsgebiete:MarkenG
Stichwort:Nachahmungsschutz
Leitsatz:MAC Dog

MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3, § 51, § 55 Abs. 2 Nr. 2

Die Regelung zum Schutz bekannter Marken und Unternehmenskennzeichnungen ist an die Stelle des bisherigen von der Rechtsprechung entwickelten Schutzes getreten und läßt in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des 1 UWG oder des § 823 Abs. 1 BGB grundsätzlich keinen Raum.

Die Löschungsklage wegen Bestehens älterer Rechte kann neben dem Markeninhaber mit dessen Zustimmung auch der Lizenznehmer erheben.

Zum Schutz der bekannten Bezeichnungen einer Produktserie, die durch die Kombination des Bestandteils "Mc" oder "Mac" mit Gattungsbegriffen gebildet werden, vor rufschädigender Verwendung von nach demselben Prinzip gebildeten Bezeichnungen außerhalb des Warenähnlichkeitsbereichs.

BGH, Urt. v. 30. April 1998 - I ZR 268/95 -
OLG München
LG München I
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 268/95

BGH – Urteil, IX ZR 232/96 vom 02.04.1998

Rechtsgebiete:GeschmMG, BGB, KO
Stichwort:Nachahmungsschutz
Leitsatz:GeschmMG §§ 1, 3, 10 c Abs. 2; BGB §§ 413, 398; KO §§ 1, 29, 31, 32

a) Geschmacksmusterrechtliche Anwartschaftsrechte unterliegen dem Konkursbeschlag jedenfalls dann, wenn dem Zessionar das Recht eingeräumt wird, die Anmeldung vorzunehmen.

b) Zur Rechtsmacht des Zessionars, ihm zur Sicherheit abgetretene Geschmacksmusterrechte weiterzuübertragen.

c) Die Klage auf Einwilligung in die Löschung eines Geschmacksmusters steht jedermann auch dann zu, wenn sie auf das Fehlen der Anmeldeberechtigung (§ 10 c Abs. 2 Nr. 2 GeschmMG) gestützt wird.

d) Zur konkursrechtlichen Anfechtung der Sicherungsübertragung von Geschmacksmusterrechten.

BGH, Urt. vom 2. April 1998 - IX ZR 232/96 -
OLG Schleswig
LG Flensburg
Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 232/96

BGH – Urteil, I ZR 102/95 vom 06.11.1997

Rechtsgebiete:UWG
Stichwort:Nachahmungsschutz
Leitsatz:UWG § 1

Trachtenjanker

a) Kommt für eine ausgefallene Gestaltung eines Erzeugnisses wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz in Betracht, obliegt es dem Beklagten, darzutun und gegebenenfalls zu beweisen, daß die Gestaltungsmerkmale einzeln oder in der fraglichen Verbindung bereits vorbekannt waren oder inzwischen üblich geworden sind.

b) Zur Dauer des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes von Modeneuheiten.

BGH, Urt. v. 6. November 1997 - I ZR 102/95 -
OLG Nürnberg
LG Nürnberg-Fürth
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 102/95


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