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Nachahmungsschutz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 101/07 vom 23.04.2008

Rechtsgebiete:GGVO, UWG
Stichwort:Nachahmungsschutz
Leitsatz:1. Der Inhaber eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters muss für die Inanspruchnahme seines Rechts im Verletzungsverfahren nicht nur behaupten, dass, sondern konkret angeben inwiefern sein Geschmacksmuster eine von dem Gegner bestrittene Eigenart aufweist. Im Gegensatz zum eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters wird insoweit die Rechtsgültigkeit nicht vermutet.

2. Hierzu ist es in der Regel erforderlich, Angaben zum vorbekannten Formenschatz zu machen. Nur vor diesem Hintergrund lässt sich die von dem Entwerfer in Anspruch genommene Eigenart und damit auch der geschmacksmusterrechtliche Schutzumfang bestimmen. Der Inhaber kann sich jedenfalls dann nicht darauf beschränken, zur Begründung der Rechtsgültigkeit seines Geschmacksmusters allein die von dem Gegner "exemplarisch" vorgetragenen Entgegenhaltungen bezugnehmend zu kommentieren, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass diese tatsächlich den relevanten Markt auch nur annähernd vollständig wiedergeben.

3. Auch im Bereich des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes erfordert die Inanspruchnahme (bestrittener) wettbewerblicher Eigenart in der Regel die Darstellung zumindest derjenigen auf dem Markt bereits eingeführten Konkurrenzprodukte, die nach Auffassung des Verletzten im Ähnlichkeitsbereich liegen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 101/07



BGH – Urteil, I ZR 151/02 vom 15.09.2005

Rechtsgebiete:UWG
Stichwort:Nachahmungsschutz
Leitsatz:a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass für das Erzeugnis Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. Nr. L 3 vom 5. Januar 2002, S. 1) besteht oder bestanden hat.

b) Für die Feststellung einer gewissen Bekanntheit des nachgeahmten Produkts bei der Beurteilung der vermeidbaren Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG ist auf die Bekanntheit des Erzeugnisses bei den angesprochenen Verkehrskreisen abzustellen; nicht erforderlich ist, dass der Verkehr das nachgeahmte Produkt einem namentlich bestimmten Unternehmen zuordnen kann.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 151/02

OLG-KOELN – Urteil, 6 U 221/04 vom 02.09.2005

Rechtsgebiete:UWG
Stichwort:Nachahmungsschutz
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 6 U 221/04

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 66/04 vom 24.02.2005

Rechtsgebiete:GGVO, UWG
Schlagworte:"Gipürespitze"
Stichwort:Nachahmungsschutz
Leitsatz:1. Ein nicht eingetragenes Geschmacksmusterrecht ( Art. 11, 19 Abs.2 GGVO ) kann nur für nach dem Inkrafttreten der GGVO am 6.3.2002 offenbarte Muster begründet werden.

2. Der Vertrieb bestimmter Damen-Dessous ( Büstenhalter und String ) kann unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbswidrigen Nachahmung von Modeneuheiten für einen begrenzten Zeitraum ( hier : zwei Jahre zuzüglich einer Abverkaufsfrist ) als unlauter verboten werden.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 66/04


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