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Nachabfindungsansprüche bei Vermietung und Verpachtung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 10 W 02/03 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:HöfeO
Schlagworte:Nachabfindungsansprüche bei Vermietung und Verpachtung, Berechnung
Stichwort:Nachabfindungsansprüche bei Vermietung und Verpachtung
Leitsatz:1. Auch ein langfristiger Pachtvertrag über die landwirtschaftsfremde Nutzung von Hofflächen, verbunden mit der Vermietung des überwiegenden Teils der Hofgebäude - nach entsprechendem Umbau - als Wohnungen und Büros rechtfertigt es nicht, dass sich ein Nachabfindungsanspruch der weichenden Erben in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 4 HöfeO richtet mit der Folge, dass es auf den Verkehrswert des Hofes und nicht auf den erzielten erheblichen Gewinn (§ 13 Abs. 4 b Höfe) richtet.

2. Zur Berechnung der Nachabfindungsansprüche gemäß § 13 Abs. 4 b HöfeO bei Verpachtung von Ackerflächen und Vermietung der Hofgebäude zu landwirtschaftsfremden Zwecken.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 10 W 02/03




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