JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe.
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -, Zuständigkeit, örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Stichwort: | nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Leitsatz: | Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 33.01 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -, Zuständigkeit, örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Stichwort: | nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Leitsatz: | Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.01 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -, Zuständigkeit, örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Stichwort: | nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Leitsatz: | Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 31.01 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -, Zuständigkeit, örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Stichwort: | nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. |
| Leitsatz: | Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 34.01 | |
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