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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 23.04 vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Ausland, Erstattung von Sozialhilfekosten nach Übertritt aus dem -, Sozialhilfe, Erstattung von Kosten der - nach Übertritt aus dem Ausland, Erstattung von Kosten der - nach Umzug, Kostenerstattung nach Übertritt aus dem Ausland, Erstattung von Sozialhilfekosten nach Übertritt aus dem Ausland, Umzug, Erstattung von Sozialhilfekosten nach -
Stichwort:nach Umzug
Leitsatz:Die Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei Übertritt aus dem Ausland nach § 108 BSHG lebt nicht wieder auf, wenn der Hilfeempfänger nach zwischenzeitlichem Umzug im Inland in den Bereich des für den Einreiseort zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe zurückkehrt und von ihm weiterhin Sozialhilfe erhält.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 23.04




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