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nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern richtet

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 02.2455 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kinder- und Jugendhilfe, Erstattungsanspruch bei Zuständigkeitswechsel, keine Erstattung von Erstattungsleistungen, Schutz der Einrichtungsorte, Unterbringung nur eines Elternteils in der Einrichtung, wenn sich die Zuständigkeit, nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern richtet, Verwaltungskostenzuschlag (hier verneint)
Stichwort:nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern richtet
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 02.2455




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