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Nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL auf Grundlage einer Direktzusage des Arbeitgebers ausgezahltes Versorgungsguthaben als Arbeitslohn

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BFH – Urteil, VI R 16/07 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL auf Grundlage einer Direktzusage des Arbeitgebers ausgezahltes Versorgungsguthaben als Arbeitslohn - Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen - Kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers - Verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Stichwort:Nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL auf Grundlage einer Direktzusage des Arbeitgebers ausgezahltes Versorgungsguthaben als Arbeitslohn
Leitsatz:Die Auszahlung eines Versorgungsguthabens, das nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL aufgrund einer Direktzusage des Arbeitgebers zur Sicherung der zugesagten Gesamtversorgung gebildet worden ist, führt neben zuvor lohnversteuerten Umlagezahlungen an die VBL zu Arbeitslohn.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 16/07




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