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nach arbeitsgerichtlicher Klärung

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 ZB 02.3283 vom 22.07.2003

Rechtsgebiete:VGO, BSHG, SGB X
Schlagworte:Sozialhilfe - Antrag auf Zulassung der Berufung - Antrag auf Zulassung der Berufung nicht mangels Einhaltung der Antragsbegründungsfrist unzulässig - Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung kann fristwahrend nur beim Verwaltungsgericht eingereicht werden - Wiedereinsetzungsgründe glaubhaft gemacht - die prozessuale Fürsorgepflicht verlangt, dass das Berufungsgericht die Begründungsschrift im normalen Geschäftsgang rechtzeitig an das Verwaltungsgericht weiterleitet - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht hinreichend dargelegt - keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache - kein Anspruch des Einrichtungsträgers gegen den Sozialhilfeträger auf (nachträgliche) Übernahme von Kosten, die - nach arbeitsgerichtlicher Klärung - auf der Nachzahlung von Arbeitsentgelten (hier: Heimzulage für Mitarbeiter in 5-Tages-Internat) beruhen, wenn die zugrundeliegenden, vorbehaltslos geschlossenen und ungekündigten Pflegesatzvereinbarungen die Kostenübernahme nicht vorsehen und entsprechende, formgerechte Zusicherungen des Sozialhilfeträgers nicht vorliegen
Stichwort:nach arbeitsgerichtlicher Klärung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 ZB 02.3283




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