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nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 22.99 vom 21.09.2000

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Meldefrist für Dienstunfall, Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist, Dienstunfall, Meldung eines - nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist, Bemerkbarkeit einer Unfallfolge nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist, Unfallfolge, Bemerkbarkeit der - nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist.
Stichwort:nach Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist
Leitsatz:Leitsatz:

"Bemerkbar" geworden im Sinne der Fristenregelung für die Meldung eines Dienstunfalls ist eine den Anspruch auf Unfallfürsorge begründende Folge des Unfalls, wenn der Verletzte bei sorgfältiger Prüfung nach seinem Urteilsvermögen zu der Überzeugung gekommen ist oder kommen muss, dass seine Beschwerden durch den Unfall verursacht werden.

Urteil des 2. Senats vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 22.99 -

I. VG Oldenburg vom 03.09.1996 - Az.: VG 11 A 2539/95 -
II. OVG Münster vom 13.04.1999 - Az.: OVG 5 L 6385/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 22.99




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