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Mutwilligkeit bei Klage statt Mahnverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Ta 374/04 vom 13.09.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Mutwilligkeit bei Klage statt Mahnverfahren
Stichwort:Mutwilligkeit bei Klage statt Mahnverfahren
Leitsatz:Mutwilligkeit der Klageerhebung ist zu bejahen, wenn die Ansprüche im Mahnverfahren verfolgt werden können und der Gegner auf Mahnung die Berechtigung der Forderung nicht bestritten hat.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Ta 374/04




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