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mutwillige Geltendmachung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta 849/05 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Weiterbeschäftigungsanspruch, mutwillige Geltendmachung
Stichwort:mutwillige Geltendmachung
Leitsatz:Es ist nicht mutwillig i.S.d. § 114 ZPO, wenn eine hilfsbedürftige Partei die Klage auf vorläufige Weiterbeschäftigung im Wege des unechten Hilfsantrags verfolgt, sie aber nicht von dem Scheitern der Güteverhandlung abhängig macht
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta 849/05




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