Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMutterschutzgesetz 

Mutterschutzgesetz

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 9 AZR 983/07 vom 24.03.2009

Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.

BAG – Urteil, 6 AZR 287/07 vom 18.12.2008

1. § 11 TVÜ-VKA in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung gewährte Arbeitnehmern, die im Monat September 2005 kein Entgelt bezogen, keinen Anspruch auf die Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile. Deshalb stand nach der tariflichen Regelung auch Arbeitnehmern, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch nahmen, die Besitzstandszulage nicht zu.

2. § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung war wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG iVm. Art. 6 GG unwirksam, soweit dadurch auch kindergeldberechtigten Arbeitnehmern, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch genommen hatten, der Anspruch auf die tarifliche Besitzstandszulage versagt wurde.

BAG – Urteil, 9 AZR 219/07 vom 20.05.2008

Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.

BSG – Urteil, B 1 KR 17/07 R vom 28.02.2008

Vereinbart eine Beamtin mit ihrem Dienstherrn, zu einem späteren Zeitpunkt mit ihm ein Arbeitsverhältnis zu begründen, kann sie die Arbeit aber wegen laufender Mutterschutzfristen tatsächlich nicht aufnehmen, so hat sie vom vorgesehenen Beginn des Arbeitsverhältnisses an gleichwohl Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen ihre Krankenkasse.

BSG – Urteil, B 1 KR 9/06 R vom 14.12.2006

1. Wechselt ein Arbeitnehmer aus einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis in "Kurzarbeit Null" bei einer Auffanggesellschaft, um "Struktur-Kurzarbeitergeld" zu erhalten, entsteht ein neues Pflichtversicherungsverhältnis, zumindest aber ändert sich das bisherige Versicherungsverhältnis wesentlich.

2. Beziehen Versicherte bei "Kurzarbeit Null" in einer Auffanggesellschaft "Struktur-Kurzarbeitergeld", bemisst sich hiernach das Regelentgelt für die Krankengeldberechnung.

BAG – Urteil, 2 AZR 509/05 vom 09.11.2006

Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (vom 26. November 2001 BGBl. I S. 3138) zum 1. Januar 2002 ist die Verurteilung zu einer rückwirkenden Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zulässig.

BAG – Urteil, 10 AZR 425/05 vom 02.08.2006

1. Eine tarifliche Vergütungsregelung, die dazu führt, dass Mutterschutzfristen nicht in die Bemessungsgrundlage eines ergebnisbezogenen Entgelts einbezogen werden, beinhaltet die Vereinbarung einer geringeren Vergütung iSd. § 612 Abs. 3 Satz 2 BGB.

2. Da es sich bei den Mutterschutzfristen um besondere Schutzvorschriften handelt, die wegen des Geschlechts gelten, ist die dadurch bedingte Kürzung des ergebnisbezogenen Entgelts unzulässig und führt zu einem unverminderten Entgeltanspruch.

BSG – Urteil, B 1 A 1/06 R vom 18.07.2006

1. Krankenkassen sind nicht befugt, neben oder an Stelle des nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz vorgesehenen gesetzlichen Erstattungssatzes von 80 vH durch Satzung mehrere verschiedene Erstattungssätze unterhalb von 80 vH festzusetzen, zwischen denen der Arbeitgeber wählen kann.

2. Ein durch Satzung auf 10 vH festgesetzter Erstattungssatz verfehlt den Ausgleichszweck des Aufwendungsausgleichsgesetzes.

BSG – Urteil, B 10 EG 5/05 R vom 30.03.2006

Der Anspruch auf Bundeserziehungsgeld wird bei Mehrlingen für jedes Kind einzeln berechnet.

BAG – Urteil, 9 AZR 312/05 vom 14.03.2006

1. Die Tarifvertragsparteien der Metallindustrie haben in § 2.3 Urlaubsabkommen einen gesetzlich nicht vorgesehenen Anspruch geschaffen, nach dem bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers im fortbestehenden Arbeitsverhältnis eine Abgeltung des infolge Krankheit nicht erfüllbaren Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat. Der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG setzt demgegenüber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Fortbestehen voraus.

2. Der tarifvertragliche Abgeltungsanspruch nach § 2.3 Urlaubsabkommen geht im Falle der Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld nach § 115 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit in Höhe des vom Arbeitnehmer bezogenen Arbeitslosengeldes über; denn er ist Arbeitsentgelt im Sinne von § 143 Abs. 1 SGB III. Das gebietet die Auslegung dieser Vorschrift. § 143 SGB III will im Interesse der Versichertengemeinschaft verhindern, dass der Arbeitslose neben dem Arbeitsentgelt zusätzlich eine Lohnersatzleistung bezieht.

BSG – Beschluss, B 1 KR 5/05 B vom 20.12.2005

Arbeitgeber sind in Streitigkeiten über die Erstattung von Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung nach § 10 Abs 1 LFZG Leistungsempfänger iS von § 183 SGG.

BAG – Urteil, 6 AZR 108/01 vom 16.06.2005

1. Nach § 23a Nr. 4 Satz 3 BAT-O werden Zeiten, in denen die Bewährungszeit unterbrochen ist, nur in den in Buchst. a bis e genannten Fällen auf die Bewährungszeit angerechnet. In Buchst. e sind ausdrücklich nur die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz genannt, nicht jedoch die Zeit des Wochenurlaubs nach § 244 AGB-DDR.

2. Auch nach der Richtlinie 76/207/EWG hat die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf vollumfängliche Anrechnung des ihr nach dem Recht der ehemaligen DDR gewährten Wochenurlaubs auf die Bewährungszeit.

BAG – Beschluss, 1 ABR 30/02 vom 29.04.2004

1. Sieht eine Betriebsvereinbarung zwingend einen täglichen Gleitzeitrahmen vor, so können der Betriebsrat und bei groben Verstößen auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Überschreitung des Gleitzeitrahmens durch Arbeitnehmer verhindert.

2. Betriebsrat und Gewerkschaft können vom Arbeitgeber nicht die Durchführung einer tarifvertragswidrigen Betriebsvereinbarung verlangen. Sieht ein im Betrieb anwendbarer Tarifvertrag zwingend den vollständigen Ausgleich von Gleitzeitguthaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor, können die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung nicht wirksam die Übertragung von Gleitzeitguthaben über den Ausgleichszeitraum hinaus vereinbaren.

BAG – Urteil, 5 AZR 160/03 vom 25.02.2004

1. Für den Anspruch der Arbeitnehmerin gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse, sondern das Bestehen des sozialrechtlichen Anspruchs auf Mutterschaftsgeld an.

2. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entfällt nicht für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG wegen eines vereinbarten Sonderurlaubs unter Wegfall der Hauptleistungspflichten geruht hat. Vielmehr ist der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur bis zur vereinbarten Beendigung des unbezahlten Sonderurlaubs ausgeschlossen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10856/03.OVG vom 11.09.2003

Die Krankheit Mumps stellt bei Erzieherinnen, die in Kindergärten arbeiten, eine Berufskrankheit dar, die bei Fehlen hinreichender Antikörper zu einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot führt.

BAG – Urteil, 4 AZR 443/02 vom 06.08.2003

Die fachärztliche Tätigkeit im Sinne der Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 7 der Anlage 1 a zum BAT-O/BL setzt bei einem Arzt oder bei einer Ärztin, der (die) die Approbation und Facharztanerkennung in der ehemaligen DDR erhalten hat, voraus, daß die Approbation nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BÄrzteO fortgilt (Bestätigung von Senat 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).

BAG – Urteil, 2 AZR 245/02 vom 17.06.2003

Die Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde zur Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin nach § 9 Abs. 3 MuSchG muß zum Kündigungszeitpunkt vorliegen, aber noch nicht bestandskräftig sein.

BAG – Urteil, 9 AZR 353/01 vom 20.08.2002

1. § 1 TV Urlaubsgeld Ang-O enthält eine Regelung, nach der der Anspruch auf das "Urlaubsgeld" entfällt, wenn eine werdende Mutter sich vor der Geburt entscheidet, die Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG in Anspruch zu nehmen anstatt weiter zu arbeiten. Diese Regelung verstößt gegen die in Artikel 6 Abs. 4 GG festgelegte Schutzpflicht.

2. Der Verstoß hat zur Folge, daß der Anspruch auf die tarifliche Jahressonderleistung "Urlaubsgeld" auch bei Inanspruchnahme der Schutzfrist erhalten bleibt.

BAG – Urteil, 2 AZR 730/00 vom 16.05.2002

1. Die Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG ist von der Schwangeren zu vertreten, wenn sie auf einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse billigerweise zu erwartende Verhalten zurückzuführen ist (Verschulden gegen sich selbst).

2. Einen solchen gröblichen Verstoß stellt es nicht dar, wenn die Schwangere die Bescheinigung über die Schwangerschaft mit normaler Post an den Arbeitgeber versendet und der Brief dann aus ungeklärter Ursache verloren geht. Mit einem Verlust des Briefes auf dem Beförderungswege muß die Schwangere nicht von vornherein rechnen.

BAG – Beschluss, 6 AZR 108/01 (A) vom 21.03.2002

Dem Europäischen Gerichtshof wird gemäß Art. 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Verbieten es Art. 119 EGV (jetzt: Art. 141 EG) und die Richtlinie 76/207/EWG, in einer tariflichen Regelung, nach der Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Bewährungszeit angerechnet werden, auch die Zeit von der Anrechnung auszunehmen, in der das Arbeitsverhältnis deshalb geruht hat, weil die Arbeitnehmerin nach Ablauf der anrechnungsfähigen achtwöchigen Schutzfrist gemäß § 6 MuSchG bis zum Ende der 20. Woche nach der Entbindung Wochenurlaub nach § 244 Abs. 1 AGB-DDR vom 16. Juni 1977 (GBl. I S 185) in Anspruch genommen hat?

BAG – Urteil, 5 AZR 352/99 vom 21.03.2001

1. Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG können auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Streß Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Voraussetzung ist, daß der gefährdende Streß gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird.

2. Die Beweislast für Umstände, die den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG erschüttern sollen, trägt der Arbeitgeber. Die Beweislast dafür, daß trotz des erschütterten Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG angezeigt war, trägt die Arbeitnehmerin.

BAG – Urteil, 10 AZR 168/00 vom 13.12.2000

Leitsätze:

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats nach Fälligkeit eines Anspruchs und bei Ablehnung des Anspruchs oder Nichtäußerung binnen zweier Wochen die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs innerhalb eines weiteren Monats verlangt, ist zulässig.

Aktenzeichen: 10 AZR 168/00
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 13. Dezember 2000
- 10 AZR 168/00 -

I. Arbeitsgericht
Herford
- 3 Ca 649/98 -
Urteil vom 26. Februar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 10 Sa 1045/99 -
Urteil vom 10. Dezember 1999

BAG – Urteil, 5 AZR 240/99 vom 11.10.2000

Leitsätze:

Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich - hier: Überlassung eines Firmenfahrzeugs zum unbeschränkten privaten Gebrauch -, so sind sie der Arbeitnehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots im Sinne des § 3 Abs. 1, § 4 MuSchG, sondern regelmäßig auch während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuSchG weiterzugewähren.

Aktenzeichen: 5 AZR 240/99

Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Urteil vom 11. Oktober 2000
- 5 AZR 240/99 -

I. Arbeitsgericht
Ulm
Urteil vom 21. November 1997
- 3 Ca 62/97 -

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
Urteil vom 4. März 1999
- 21 Sa 38/98 -

BAG – Urteil, 5 AZR 924/98 vom 20.09.2000

Leitsatz:

Dauerhafte Verdienstkürzungen sind bei der Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 11 Abs. 2 MuSchG auch dann zu berücksichtigen, wenn sie erst nach Ablauf des Berechnungszeitraums des § 11 Abs. 1 MuSchG eintreten.

Aktenzeichen: 5 AZR 924/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 20. September 2000
- 5 AZR 924/98 -

I. Arbeitsgericht
Essen
- 1 Ca 483/98 -
Urteil vom 14. Mai 1998

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 12 Sa 1342/98 -
Urteil vom 4. November 1998

BAG – Urteil, 3 AZR 4/99 vom 22.02.2000

Leitsatz:

Für den Insolvenzschutz eines Versorgungsanwärters reicht eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit nicht aus. Bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses muß die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG neu erworben werden. Auf den Grund und die Dauer der Unterbrechung kommt es nicht an.

Aktenzeichen: 3 AZR 4/99
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 22. Februar 2000
- 3 AZR 4/99 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 Ca 4132/97 -
Urteil vom 4. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 2 Sa 709/98 -
Urteil vom 21. Oktober 1998

BSG – Urteil, B 11 AL 29/99 R vom 15.12.1999

Ob eine Bildungsmaßnahme tatsächlich förderungswürdig ist, muß das Sozialgericht von Amts wegen feststellen, auch wenn die Parteien die Bildungsmaßnahme übereinstimmend für förderungswürdig halten.

BSG – Urteil, B 11 AL 77/98 R vom 09.09.1999

Ein Beschäftigungsverbot für eine arbeitslose Schwangere kann allenfalls dann in Betracht kommen, falls bei normalem Schwangerschaftsablauf jede in Betracht kommende Beschäftigung für Mutter oder Kind verboten wäre.

BSG – Urteil, B 14 EG 6/98 R vom 05.08.1999

Der Senat hält nicht mehr an seiner Rechtsprechung fest, daß Mutterschaftsgeld aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung nur den ErzG-Anspruch für ein vorgeborenes Kind unberührt lasse, auf den ErzG-Anspruch für das nachgeborene Kind aber nicht anzurechnen sei.

BAG – Urteil, 3 AZR 251/97 vom 15.12.1998

Leitsätze:

1. Nach § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Tarifvertrags Übergangsversorgung Flugbegleiter haben die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch während eines Erziehungsurlaubs die Versicherungsprämien für die von ihnen abgeschlossene Kapital-Lebensversicherung zu tragen. Dies verstößt weder gegen § 15 Abs. 3 BErzGG noch gegen Art. 6 GG.

2. Die Arbeitgeberin hat nach § 5 Abs. 4 des Tarifvertrags Übergangsversorgung Flugbegleiter lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Versicherer zu sorgen. Soweit die Arbeitgeberin die Versicherungsprämien vorfinanziert, steht ihr ein tarifvertraglicher Aufwendungsersatzanspruch zu.

Aktenzeichen: 3 AZR 251/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 15. Dezember 1998
- 3 AZR 251/97 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 Ca 6123/95 -
Urteil vom 26. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 12 Sa 1250/96 -
Urteil vom 28. Februar 1997

BAG – Beschluss, 1 ABR 12/98 vom 17.11.1998

Leitsätze:

1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) besteht auch dann, wenn die Maßnahme eilbedürftig ist (ständige Rechtsprechung).

2. Dieses Mitbestimmungsrecht kann nach § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG durch eine tarifliche Regelung verdrängt werden, wenn die Regelungsfrage von den Tarifvertragsparteien in einer Weise beantwortet wird, die auch die Betriebspartner als abschließende Regelung ansehen dürften.

3. In Betracht kommt sogar die vorläufige und kurzfristige Ermächtigung des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Überstunden, wenn es sich dabei nur um den Teil einer Verfahrensregelung für außergewöhnliche Fälle handelt. Hingegen sind weder die Betriebspartner noch die Tarifvertragsparteien in der Lage, den Arbeitgeber pauschal zur Anordnung von Überstunden zu ermächtigen.

4. § 5 des Manteltarifvertrages für Arbeiter und Auszubildende der Metallindustrie in Bayern (MTV) läßt sich so auslegen, daß er den Anforderungen einer abschließenden Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG genügt und rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Aktenzeichen: 1 ABR 12/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 17. November 1998
- 1 ABR 12/98 -

I. Arbeitsgericht
Würzburg
- 5 BV 17/96 A -
Beschluß vom 09. Januar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Nürnberg
- 7 TaBV 14/97 -
Beschluß vom 04. Februar 1998

Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Mutterschutzgesetz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum