JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mutterschutz
| Rechtsgebiete: | MuSchG |
| Schlagworte: | Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung der Arbeitsbedingungen |
| Stichwort: | Mutterschutz |
| Leitsatz: | Behauptet der Arbeitgeber gegenüber der schwangeren Arbeitnehmerin, er habe die Bedingungen am Arbeitsplatz, die zuvor mitursächlich für die Erteilung eines Beschäftigungsverbotes gem. § 3 Abs. 1 MuSchG waren, geändert, so ist es nicht die Pflicht der Arbeitnehmerin, sich hiervon vor Ort zu überzeugen und ihren Arzt gegebenenfalls zu unterrichten. Vielmehr muss der Arbeitgeber, der das Beschäftigungsverbot nicht länger gegen sich gelten lassen will, selbst geeignete Maßnahmen treffen, die zu einer erneuten Überprüfung führen. Eventuell anfallende Kosten muss er übernehmen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 9 Sa 1434/05 | |
| Rechtsgebiete: | MuSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung, Schwangerschaft, Mutterschutz, Verzicht auf Beschäftigungsverbot, Weiterbeschäftigungsanspruch, Erledigung, Kosten |
| Stichwort: | Mutterschutz |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 210/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung, Mutterschutz, missverständlicher Hinweis der Arbeitsbehörde |
| Stichwort: | Mutterschutz |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 1 Ta 571/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SGB VI, Satzung Versorgungswerk Rechtsanw. Hessen |
| Schlagworte: | Kindererziehungszeit, Mutterschutz, Rechtsanwaltsversorgung, Zusatzzeit |
| Stichwort: | Mutterschutz |
| Leitsatz: | § 17 Abs. 3 Nr. 4 b der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen enthält keine Regelung über die Anerkennung einer Kindererziehungszeit, sondern eine auf weibliche Mitglieder beschränkte, in rechtsfehlerfreier Weise auf Gesichtspunkte des Mutterschutzes zurückgreifende Anrechnung einer Zusatzzeit von einem Jahr nach der Geburt eines lebenden Kindes als Ausgleich für die mit der Geburt des Kindes verbundenen beruflichen und familiären Belastungen und Nachteile. Für eine Ausweitung dieser Vergünstigung auf den Vater des Kindes ist auch mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und das Verfassungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 GG kein Raum. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 1716/00 | |
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