JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Musterungsbescheid
| Rechtsgebiete: | VwZG, WPflG |
| Schlagworte: | Musterungsbescheid, Bekanntgabe, Zustellung, Empfangsbekenntnis, Zustellungswille, Bekanntmachungswille, Heilung, Rechtsbehelfsbelehrung |
| Stichwort: | Musterungsbescheid |
| Leitsatz: | Der systematische Verstoß der Wehrverwaltung gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. (= § 5 Abs. 1 Satz 3 VwZG n.F.) bei der Aushändigung von Musterungsbescheiden an Wehrpflichtige ohne Empfangsbekenntnis stellt den Zustellungswillen bei der zustellungspflichtigen Behörde nicht in Frage. Deshalb kann der Verstoß nach § 9 VwZG a.F. (= § 8 VwZG n.F.) geheilt werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung eines nach § 5 Abs. 1 VwZG zugestellten Musterungsbescheides, nach welcher der Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach "Bekanntgabe" des Bescheides erhoben werden kann, ist nicht unrichtig. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 65.05 | |
| Rechtsgebiete: | WPflG |
| Schlagworte: | Einberufungsbescheid, Musterungsbescheid, Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid, allgemeine Altersgrenze für den Grundwehrdienst, Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, Verlängerungszeitraum |
| Stichwort: | Musterungsbescheid |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Materiellrechtlich hängt der Bestand eines angefochtenen Einberufungsbescheides davon ab, daß sich die Verfügbarkeitsentscheidung (Musterungsbescheid, Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid) in der verwaltungsgerichtlichen Prüfung als richtig erweist. 2. In den Fällen, in denen das Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zum Abschluß kommt, bevor der Wehrpflichtige das 25. Lebensjahr vollendet hat, beginnt der Verlängerungszeitraum gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 WPflG erst mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Beschluß des 6. Senats vom 15. Mai 1998 - BVerwG 6 B 35.98 - I. VG Braunschweig vom 17.12.1997 - Az.: VG 9 A 9251/97 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 35.98 | |
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