JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Musterung
| Rechtsgebiete: | SGB X, BVG, SGG |
| Schlagworte: | selbstständige Streitteile - Beschränkung des Streitgegenstandes - Teilbarkeit - einheitlicher Versorgungsanspruch - richtungweisende Verschlimmerung - Wirbelsäulenverkrümmung - Musterung - truppenärztliche Behandlung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Kriegsgefangenschaft - Beweislastumkehr - haftungsbegründende Kausalität - Verfahrensfehler - Korsettbehandlung |
| Stichwort: | Musterung |
| Leitsatz: | 1. Wird ein auf Anerkennung von Schädigungsfolgen gerichteter Versorgungsanspruch auf mehrere unterschiedliche Vorgänge gestützt, so ist der Streitgegenstand derart teilbar, dass die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision für jeden durch einen abgrenzbaren Sachverhalt bestimmten Teil gesondert zu prüfen ist. 2. Im sozialen Entschädigungsrecht kommt eine Beweislastumkehr wie in Arzthaftpflichtprozessen auch dann nicht zum Tragen, wenn bei der Musterung ein Wirbelsäulenleiden übersehen worden ist, dass sich möglicherweise in Folge von Wehrdienstbelastungen verschlimmert hat (Bestätigung von BSG vom 19.8.1981 - 9 RVi 5/80 = SozR 3850 § 52 Nr 1). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9a V 2/05 R | |
| Rechtsgebiete: | WPflG, KDVG, VwGO |
| Schlagworte: | Musterung, Wehrpflichtiger, Tauglichkeit, Zurückstellung, wehrmedizinischer Streit, Amtsermittlung, Sachverständigengutachten, Gestellungszeitpunkt, Prognoseentscheidung, Kriegsdienstverweigerung |
| Stichwort: | Musterung |
| Leitsatz: | Wird eine von der Musterungsbehörde getroffene wehrmedizinische Feststellung erstmals im Klageverfahren angezweifelt, so wird sich dem Verwaltungsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Allgemeinen nur aufdrängen, wenn seitens des Wehrpflichtigen zur Begründung der Zweifel eine qualifizierte ärztliche Stellungnahme vorgelegt wird. Für die im Musterungsbescheid zu treffende Prognose über die Tauglichkeit oder das Vorliegen von Zurückstellungsgründen eines Wehrpflichtigen bleibt die Stellung eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne Bedeutung. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 27.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WpflG, VwGO |
| Schlagworte: | Musterung, Tauglichkeit, Sachverständiger, Gutachten, mündliche Verhandlung, Verzicht auf mündliche Verhandlung, rechtliches Gehör |
| Stichwort: | Musterung |
| Leitsatz: | Eine Entscheidung ohne vorherige mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) hängt nicht nur von der Zustimmung der Beteiligten ab, sondern liegt darüber hinaus im Ermessen des Gerichts. Es hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 32.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WpflG, VwGO |
| Schlagworte: | Musterung, Tauglichkeit, Sachverständiger, Gutachten, mündliche Verhandlung, Verzicht auf mündliche Verhandlung, rechtliches Gehör |
| Stichwort: | Musterung |
| Leitsatz: | Eine Entscheidung ohne vorherige mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) hängt nicht nur von der Zustimmung der Beteiligten ab, sondern liegt darüber hinaus im Ermessen des Gerichts. Es hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PKH 9.03 | |
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