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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LC 267/07 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:UStG
Schlagworte:Beweislast, Bibliothek, Gleichartigkeitsprüfung, Museum, Sammlung, Umsatzsteuer, belastender Verwaltungsakt, kulturelle Aufgaben, wissenschaftlich
Stichwort:Museum
Leitsatz:1. Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 lit a) UStG stellt i.d.R. einen belastenden Verwaltungsakt dar.

2. Die Wissenschaftlichkeit einer Sammlung i.S.v. § 4 Nr. 20 lit a) Satz 3 UStG ist von den Kultusbehörden zu prüfendes Tatbestandsmerkmal der Norm.

3. Wissenschaftlichkeit i.S.v. § 4 Nr. 20 lit a) Satz 3 UStG liegt vor, wenn eine Sammlung nach ihrer zusammengestellten Ganzheit sowohl eine Gliederung als auch eine Ordnung, eine Zielführung und einen Erkenntnisgewinn in Bezug auf eine Wahrheitserkenntnis enthält bzw. vermittelt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LC 267/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 7.05 vom 11.10.2006

Rechtsgebiete:UStG, VwGO, Nds. Verwaltungsgerichtsgesetz
Schlagworte:Umsatzsteuer, Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen, Museum, wissenschaftliche Sammlung, Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde, Einwand fehlender Unternehmer-Eigenschaft, Bindungswirkung für die Finanzbehörde, "Gleichartigkeitsprüfungen" der Kultus- und der Finanzbehörde, Aufhebung einer Beiladung im Revisionsverfahren, doppelte Prozessstandschaft für das Land, Genehmigung der Revision des Beigeladenen, Fortführung der Revision durch die beklagte Behörde
Stichwort:Museum
Leitsatz:1. Eine doppelte Behördenbeteiligung in Prozessstandschaft für ein Land ist ein Verfahrensfehler, der durch die Aufhebung der unzulässigen Beiladung der weiteren Landesbehörde auszuräumen ist. Geschieht dies erst im Revisionsverfahren, bleibt der Verfahrensfehler für das Land dann folgenlos, wenn die beklagte Behörde die fristgerechte Rechtsmitteleinlegung und -begründung durch die beigeladene Behörde vor Aufhebung der Beiladung genehmigt hat. Der Beklagte erlangt dadurch weder eine im Gesetz nicht vorgesehene Verlängerung der Rechtsmittelfrist noch verhält er sich prozessual widersprüchlich.

2. Ob ein Unternehmer dadurch, dass er eine Sammlung der Öffentlichkeit zugänglich macht, die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Museum in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erfüllt, kann im Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG von der zuständigen Kultusbehörde nicht losgelöst vom Museumsbegriff in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 3 UStG beurteilt und entschieden werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 7.05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LC 129/02 vom 08.06.2005

Rechtsgebiete:UStG
Schlagworte:Befreiung, Bescheinigung, Museum, privates, Umsatzsteuer
Stichwort:Museum
Leitsatz:Die Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann nur von der davon betroffenen Einrichtung beantragt werden (nicht - auch - vom Finanzamt).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 129/02


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