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Mündlichkeitsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 12.08 vom 15.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Ausweisung, fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung, Mündlichkeitsprinzip, Urteilsverfahren, Verfahrensrevision, Verletzung des rechtlichen Gehörs
Stichwort:Mündlichkeitsprinzip
Leitsatz:Wird im Urteilsverfahren trotz fehlenden Einverständnisses der Beteiligten ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden, liegt neben dem Verstoß gegen § 101 Abs. 1 VwGO eine Gehörsverletzung i.S.d. § 138 Nr. 3 VwGO vor.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 12.08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 55/05 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Auskunft, Aktionär, Hauptversammlung, Mündlichkeitsprinzip, Fragenkatalog, Fragen
Stichwort:Mündlichkeitsprinzip
Leitsatz:Zum Gegenstand eines gerichtlichen Auskunftsbegehrens kann der Aktionär nur solche Fragen machen, die in der Hauptversammlung mündlich gestellt wurden. Die Aushändigung eines umfangreichen schriftlichen Fragenkataloges in der Hauptversammlung, von dem nur ein Teil der aufgelisteten Fragen mündlich vorgetragen wurden, reicht hierzu nicht aus.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 55/05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 437.97 vom 06.05.1998

Rechtsgebiete:VwGO, 16. BImSchV
Schlagworte:Zustellung eines Urteils statt der Verkündung, Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs. 2 VwGO, notwendiger Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung, Mündlichkeitsprinzip, Beurkundungsfunktion des Urteils, Parkplatzlärm, Anwendbarkeit der Grenzwerte der 16. BImSchV.
Stichwort:Mündlichkeitsprinzip
Leitsatz:Leitsatz:

Ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, beruht auf dem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO. Ob in Einzelfällen Ausnahmen von der Annahme des Beruhens denkbar sind, bleibt offen.

Beschluß des 7. Senats vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 -

I. VG München vom 09.12.1992 - Az.: VG M 9 K 88.1058 -
II. VGH München vom 28.08.1997 - Az.: VGH 1 B 93.1723 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 437.97


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