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Mündlichkeit der Verhandlung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 24.98 vom 24.08.1999

Rechtsgebiete:VwGO, VermG
Schlagworte:Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht, Untersuchungsgrundsatz, Mündlichkeit der Verhandlung, rechtliches Gehör, unlautere Machenschaft bei gekoppeltem Verzicht auf überschuldete und unbebaute Grundstücke.
Stichwort:Mündlichkeit der Verhandlung
Leitsatz:Leitsätze:

Das Verwaltungsgericht muß gegebenenfalls von Amts wegen erforschen, ob ein - zur Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises führender - typischer Geschehensablauf vorliegt.

Ob Tatsachen vorliegen, welche die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines atypischen Verlaufs begründen und damit den Anscheinsbeweis erschüttern, ist ebenfalls von Amts wegen zu ermitteln.

Urteil des 8. Senats vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 -

I. VG Gera vom 8. Juli 1998 - Az.: VG 6 K 584/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 24.98




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