1. Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit des Verurteilten.
2. Soll eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen Auflagen und Wesungen widerrufen werden, ist die mündliche Anhörung des Verurteilten grundsätzlich zwingend.
1. Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit des Verurteilten.
2. Soll eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen Auflagen und Wesungen widerrufen werden, ist die mündliche Anhörung des Verurteilten grundsätzlich zwingend.
1. Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit des Verurteilten.
2. Soll eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen Auflagen und Wesungen widerrufen werden, ist die mündliche Anhörung des Verurteilten grundsätzlich zwingend.