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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LA 301/07 vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Anliegergebrauch, rechtliches Gehör, Verhandlung, mündliche, Verzicht, Zufahrt
Stichwort:mündliche
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LA 301/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 O 169/06 vom 13.09.2006

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Anwaltszwang, Beschwerde, Bevollmächtigter, Erfolgsaussichten, Prozesskostenhilfe, Reiseentschädigung, Reisekosten, Verfügung, prozessleitende, Verhandlung, mündliche, Vertretung, Verwaltungsvorschriften
Stichwort:mündliche
Leitsatz:1. Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem der Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Gewährung von Reisekosten für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung abgelehnt wurde, unterliegt dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO.

2. Rechtsgrundlage für die Gewährung von Reisekosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sind nicht die Vorschriften über Prozesskostenhilfe, sondern die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Reiseentschädigungen (VwV Reiseentschädigung).

3. Die Gewährung der Reisekosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ist nicht von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung abhängig.

4. Bei der Reisekostenbewilligung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung handelt es sich nicht um einen Akt der Rechtsprechung, sondern um eine Tätigkeit der Gerichtsverwaltung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 O 169/06

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 80/05 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Anhörung, mündliche
Stichwort:mündliche
Leitsatz:Eine Anhörung, die mehr als fünf Monate zurück liegt, kann grundsätzlich nicht Grundlage für eine Entscheidung über den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung sein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 80/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 276/02 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:ZSEG, JVEG, ZPO, VwGO
Schlagworte:Sachverständiger, Reisekosten, Entschädigung, Übergangsrecht, Stundensatz, Auftrag, neuer Gutachten, schriftliches, Erläuterung, mündliche
Stichwort:mündliche
Leitsatz:Wird ein Sachverständiger zur mündlichen Verhandlung geladen, um sein schriftliches Gutachten zu erläutern, ist diese Anordnung noch Teil des bisherigen Auftrags, mit der Folge, dass er für die schriftliche Erläuterung nach dem Recht zu entschädigen ist, das zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für das schriftliche Gutachten galt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 276/02


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