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Müllgebühr

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11963/04.OVG vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:KAG, LAbfWAG, KrW/AbfG, GewAbfV, GewAbfG
Schlagworte:Abfall, Abfallbeseitigungsgebühr, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallerzeuger, Abfallgebühr, Anfallort, Anfallstelle, Betreutes Wohnen, Betreuung, Bewirtschaftung, Daseinsvorsorge, Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gebühr, Gebührenrecht, Gewerbeabfall, Grundgebühr, Haushalt, Haushaltung, Hausmüll, Heim, Herkunft, Lebensführung, Müll, Müllgebühr, Pflegeheim, Selbständigkeit, Seniorenwohnheim, Service, Serviceangebot, Wohnen, Wohnheim, Wohnung, privat, private Haushaltung, private Lebensführung, privater Haushalt
Stichwort:Müllgebühr
Leitsatz:Bei den in Apartments einer Seniorenwohnanlage ("Betreutes Wohnen") anfallenden Abfällen handelt es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen, wenn dort eine private Haushalts- und Lebensführung stattfindet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11963/04.OVG



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 01.2495 vom 02.02.2005

Rechtsgebiete:BayAbfG, KAG
Schlagworte:Abfallentsorgungsgebühr, Müllgebühr, Gebührenmaßstab, Grundgebühr, Landwirtschaftliche Betriebe, Anfall von Restmüll, Äquivalenzprinzip, Fälligkeitsregelung
Stichwort:Müllgebühr
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 N 01.2495

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 C 10660/04.OVG vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:LKO, GemHVO
Schlagworte:Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungseinrichtung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallgebühr, Abfallgebührensatzung, Ausschreibung, Ausschreibungspflicht, Ausschreibungsverfahren, Deponie, Deponiekosten, Deponierung, Deponieumlage, Einrichtungsträger, Entsorgung, Entsorgungsleistungen, Entsorgungsvertrag, Europarecht, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenvergleich, Gebührensatz, Gebührensatzerhöhung, Gebührensatzfestsetzung, Gebührensatzhöhe, Gefäßvolumen, Grundsatz der Erforderlichkeit, Haushalt, Leistungsangebot, Mittelwert, Müllgebühr, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Normenkontrollverfahren, Satzung, Satzungsregelung, Sparsamkeit, Unangemessenheit, Vergabe, Vergaberecht, Vergabeverfahren, Wirtschaftlichkeit
Stichwort:Müllgebühr
Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

2. Eine Gebührensatzfestsetzung erreicht dann keine grob unangemessene Höhe, wenn sie den Mittelwert vergleichbarer Gebührensatzfestsetzungen anderer rheinland-pfälzischer Kommunen in dem maßgeblichen Jahr- auch unter Berücksichtigung des jeweils mit der Gebühr abgegoltenen Umfangs der Entsorgungsleistungen - nicht oder nur unwesentlich überschreitet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 C 10660/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11962/03.OVG vom 15.03.2004

Rechtsgebiete:GG, KAG, 1. LAbfWAG, KrW-/AbfG
Schlagworte:Abgabenrecht, Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallbeseitigungsgebühr, Abfallbesitzer, Abfallgebühr, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallgemisch, Bestimmtheit, Beseitigung, Entsorgungsträger, Gebühr, Gebührenerhebung, Grundgebühr, andere Herkunftsbereiche, Inanspruchnahme, Kreislaufwirtschaft, Mindestentleerung, Mindestgebühr, Müllgebühr, Normenklarheit, Rechtsstaatsprinzip, Satzung, Satzungsvollzug, Überlassungspflicht, Verwertung
Stichwort:Müllgebühr
Leitsatz:Satzungsrechtliche Bestimmungen zur Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren, die an die in § 13 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG normierte Überlassungspflicht anknüpfen, verstoßen nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

Die Erhebung einer Mindestgebühr ist, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung, bereits dann zulässig, wenn die Voraussetzungen der in § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG begründeten Pflicht zur Überlassung von Abfällen zur Beseitigung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorliegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11962/03.OVG


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