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MTA für Funktionsdiagnostik

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 28/97 vom 22.04.1998

Rechtsgebiete:BAT, BAT 1975, VergGr., MTAG 1993
Schlagworte:Eingruppierung - MTA für Funktionsdiagnostik
Stichwort:MTA für Funktionsdiagnostik
Leitsatz:Leitsatz:

Zeiten funktionsdiagnostischer Tätigkeit vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik" nach § 13 Abs. 5 MTAG 1993 sind auf die Bewährungszeit im Sinne der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 25 des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen) vom 5. August 1971 nicht anzurechnen.

Hinweise des Senats:

Der Senat hat nicht entschieden, ob bei den von § 13 Abs. 2 MTAG 1993 erfaßten medizinisch-technischen Assistentinnen für Funktionsdiagnostik mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR vor dem 1. Januar 1994 liegende Zeiten funktionsdiagnostischer Tätigkeit als Bewährungszeit im Sinne der Vergütungsgruppen für Angestellte in medizinisch-technischen Berufen zählen.

Aktenzeichen: 4 AZR 28/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. April 1998
- 4 AZR 28/97 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 9 Ca 148/95 E -
Urteil vom 24. April 1996

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 13 Sa 1149/96 E -
Urteil vom 24. September 1996
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 28/97




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